Stefanie von Berg, Bezirksamtsleiterin Altona: „Der Hamburger Fischmarkt ist eine echte Altonaer Institution, die uns im Bezirksamt sehr am Herzen liegt. In den vergangenen Monaten haben wir gemerkt, was es bedeutet, wenn am Sonntagmorgen nicht das Leben an der Hafenkante pulsiert. Dann fehlt einfach etwas. Und das möchten wir nun gerne wieder ändern, vor allem, um den Marktkaufleuten wieder eine wirtschaftliche Perspektive bieten zu können. Deswegen wird der Markt nun auch wieder sonntags von 5 Uhr bis 9.30 Uhr stattfinden können.“
Wilfried Thal, Präsident vom Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller: „Mit der Rückkehr des Fischmarkts setzt Hamburg ein Zeichen, dass sich das Tor zur Welt wieder einen Spalt breit öffnet – auch für Besucher*innen und Tourist*innen. Der Markt hat schließlich eine Bedeutung und ist weit über Hamburgs Grenzen hinaus bekannt. Wir freuen uns sehr, dass das Bezirksamt Altona die Wiedereröffnung, wenn auch in kleinen Schritten, ermöglicht. Gleichzeit hoffen wir natürlich, dass die Pandemie es uns so schnell wie möglich erlaubt, zu alten Gepflogenheiten zurückzukehren.“
Da der Hamburger Fischmarkt in seiner bisherigen Ausprägung ein Markt besonderer Art war, müssen die Rahmenbedingungen temporär auf die eines Wochenmarktes angepasst werden, unter Berücksichtigung der geltenden Eindämmungsverordnung.
Dies bedeutet vor allem, dass zunächst auf sogenannte Eventanteile verzichtet werden muss. Dazu zählen unter anderem Marktschreier*innen, das überlaute Anpreisen von Waren sowie das Musizieren auf dem Marktgelände. Das Warensortiment am Hamburger Fischmarkt wird sich vorerst an dem eines normalen Wochenmarktes orientieren, und der Verzehr von Lebensmitteln wird nur außerhalb der Marktfläche gestattet sein.
Bei der besagten Fläche handelt es sich um ein übersichtliches Areal hinter der Flutschutzmauer. Auf einer Länge von 250 Metern und einer Breite von 30 Metern können vorerst rund 60 Händler*innen in zwei Reihen ihre Waren anbieten. Für Besucher*innen ist eine mittige Durchgangsbreite von 20 Metern vorgesehen, um ausreichend Abstand im Sinne des Infektionsschutzes zu ermöglichen.
Zu Letzterem gehört auch die Sicherstellung infektionsschutzrechtlicher Vorgaben. Dies beinhaltet vor allem nach wie vor das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Marktgelände, die Einhaltung und Überwachung des Abstandsgebots von 1,5 Metern von anwesenden Personen sowie und das regelmäßige Reinigen häufig berührter Oberflächen.