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Kostenlose Sondernutzung öffentlicher Flächen – für Gastronomie, Einzelhandel und Sport

Elbvororte (26. Mai 2020, PM) · Die Corona-Krise hat die Welt und Altona im Griff – mit weitreichenden Konsequenzen: Gastronomie und Einzelhandel erleiden massive Umsatzeinbußen, gleichzeitig stellt die Gewährleistung eines sicheren Gästeverkehrs die Unternehmen vor große Herausforderungen. Die CDU-Fraktion Altona fordert das Bezirksamt Altona in der Bezirksversammlung am Donnerstag deshalb zu einer pragmatischen Maßnahme auf: Es soll coronabedingte Sondernutzungen öffentlicher Flächen kostenlos ermöglichen und auf das Einfordern von Sondernutzungsgebühren verzichten.
Diese Maßnahme soll Gastronomie-Betrieben zugutekommen: Einzuhaltende Mindestabstände sorgen in der Außengastronomie für einen erhöhten Flächenbedarf. Für die Nutzung dieser Flächen fallen Sondernutzungsgebühren an, die die ohnehin schon gebeutelten Gastronomiebetriebe zusätzlich belasten. Die CDU-Fraktion Altona fordert das Bezirksamt deshalb dringend dazu auf, Gastronomie-Betrieben eine gebührenfreie Nutzung öffentlicher Flächen bis zum Ende der Sommersaison zu ermöglichen.

Ähnliches gilt für den Einzelhandel: Derzeit darf sich nur eine begrenzte Anzahl Menschen auf den Flächen der Einzelhändler aufhalten. Kundinnen und Kunden stehen vor Betreten der Geschäfte Schlange, häufig herrscht ein chaotisches Durcheinander. Die CDU-Fraktion Altona setzt sich dafür ein, dass Einzelhändler die öffentlichen Flächen vor ihren Geschäften gebührenfrei nutzen dürfen, um eine professionelle Schlangenbildung z.B. mit Hilfe von Schildern, Kundenstoppern oder Absperrungen zu organisieren.

Auch Sportvereine und ihre Mitglieder sollen von der Regelung profitieren: In geschlossenen Räumen ist Sport noch immer verboten. Bei der Stärkung des Immunsystems und für das allgemeine Wohlbefinden spielt er aber eine maßgebliche Rolle. Sportvereine sollen deshalb öffentliche Flächen wie Parks und Grünanlagen kostenfrei für z.B. Yoga- oder Chi Gong-Kurse nutzen dürfen.

„Es ist uns klar, dass das Haushaltsrecht ein derartiges Vorgehen zurzeit gar nicht hergibt“, erklärt CDU-Fraktionschef Sven Hielscher. Die CDU-Fraktion Altona fordert deshalb gleichzeitig die Hamburgische Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber dazu auf, die Gebührenverordnung für Sondernutzung im öffentlichen Raum anzupassen und coronabedingte Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen. Auch der Rechnungshof könne grundsätzlich ein Veto einlegen, so Hielscher. „Der Kritik des Rechnungshofes stellen wir uns aber gern. Es geht im Moment vor allem darum, den Unternehmen und den Menschen vor Ort wirksam den Rücken zu stärken. Außergewöhnliche Zeiten verlangen eben außergewöhnliche Maßnahmen.“