Nicht zuletzt aus historischer Verantwortung haben sich die Unionsparteien dafür eingesetzt, dass der Staat auch weiterhin nur eine Wächterfunktion bei der Erziehung ausüben darf. Die Rolle der Eltern wird durch die Grundgesetzänderung nicht geschmälert. Das war uns besonders wichtig, denn für uns hat das Elternrecht auch weiterhin und unverändert ausdrücklich Vorrang vor den staatlichen Befugnissen. Durch die Kinderrechte im Grundgesetz gestärkte Kinder und vor unverhältnismäßigen Eingriffen weiterhin geschützte Eltern, machen starke Familien aus.
Wir haben als Familienpolitiker in enger Abstimmung mit den Rechtspolitikern eine verfassungsrechtlich gangbare und familienpolitisch ausgewogene Formulierung gefunden. Auch in Hamburg gab es immer eine breite Unterstützung für die Implementierung von Kinderrechten in das Grundgesetz. Der Hamburger Senat sollte jetzt seine Unterstützung für die vorliegende Formulierung signalisieren“, sagte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion.
Vorausgegangen war dem Gesetzentwurf ein breit angelegter Diskussionsprozess: Bund und Länder berieten in einer Arbeitsgruppe intensiv, wie ein Kindergrundrecht formuliert werden kann und legten dazu im Oktober 2019 einen Abschlussbericht vor. Auf dieser Grundlage entstand jetzt der Gesetzentwurf der Koalition. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.