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Marcus Weinberg sieht Unions-Handschrift bei Grundgesetzänderung für Kinderrechte

CDU-Politiker Marcus Weinberg im Bundestag CDU-Politiker Marcus Weinberg im Bundestag Foto: Markus Hammes
Elbvororte (29. Januar 2021, PM) · Das Bundeskabinett hat sich letzte Woche auf einen Kompromiss zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz geeinigt. Da­mit wird ein wichtiges Vor­haben, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, auf den parlamentarischen Weg ge­bracht. Der Altonaer Bundes­tags­­abgeordnete Marcus Wein­berg freute sich über diese Eini­gung, weil aus seiner Sicht wichtige Anmer­kungen und Forderungen der Union in dem Entwurf berücksichtigt wurden.
„Zum ersten Mal in der Geschichte der Bun­des­republik Deutschland sollen die Rechte von Kindern ausdrück­lich in der Verfassung be­nannt werden. Mit dem heutigen Kabinett­beschluss wird ein gelungener und ausgewogener Kompromiss auf den parlamentarischen Weg gebracht, der so­wohl die Kin­derrechte im Grundgesetz sichtbar macht als auch die Erst­ver­antwortung der Eltern bewahrt.
Nicht zuletzt aus historischer Verantwortung haben sich die Unionsparteien dafür eingesetzt, dass der Staat auch weiterhin nur eine Wächter­funk­tion bei der Erziehung ausüben darf. Die Rolle der Eltern wird durch die Grundgesetzänderung nicht geschmälert. Das war uns besonders wichtig, denn für uns hat das Elternrecht auch weiterhin und unverändert ausdrücklich Vorrang vor den staatlichen Befugnissen. Durch die Kinderrechte im Grund­gesetz gestärkte Kinder und vor unverhältnismäßigen Eingriffen weiterhin geschützte Eltern, machen starke Familien aus.
Wir haben als Familienpolitiker in enger Abstimmung mit den Rechtspolitikern eine verfassungsrechtlich gangbare und familienpolitisch ausgewogene Formulierung gefunden. Auch in Hamburg gab es immer eine breite Unterstützung für die Im­plementierung von Kinder­rech­ten in das Grundgesetz. Der Hamb­urger Senat sollte jetzt seine Unterstützung für die vorliegende Formulierung signalisieren“, sagte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion.
Vorausgegangen war dem Gesetzentwurf ein breit angelegter Diskussionsprozess: Bund und Länder berieten in einer Arbeitsgruppe intensiv, wie ein Kindergrundrecht formuliert werden kann und legten dazu im Oktober 2019 einen Abschlussbericht vor. Auf dieser Grundlage entstand jetzt der Gesetzentwurf der Koali­tion. Für eine Grundge­setzä­nderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.