Dana Vornhagen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Altonaer GRÜNEN und Sprecherin im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ergänzt: „Das Kleinklima der Wallhecken ist äußerst wertvoll, es sind Waldränder ohne Wald. In diesen landschaftsbildprägenden Übergangsbereichen kommen Pflanzen und Tiere aus den angrenzenden Lebensräumen zusammen - für den Biotopverbund ist das bedeutend. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §30) verbietet daher ihre Zerstörung und will auch sonstige Beeinträchtigungen verhindern."
Hintergrund
Knicks müssen regelmäßig gepflegt werden, um sie zu erhalten. Früher wurden die Äste der Sträucher eingeschnitten und „geknickt“ in die Hecke zurückgesteckt. So konnte sich ein dichtes, zaunartiges Gehölz entwickeln. Heute wird die Knickpflege meist maschinell ausgeführt. Die fachgerechte Ausführung ist dabei besonders wichtig.
Ist der Erhaltungszustand der Knicks beeinträchtigt, sollen sie, sofern sie sich im städtischen Besitz befinden, in den nächsten Jahren vorbildhaft ergänzt und gepflegt werden. Zur Unterstützung der Landwirte bei Pflegemaßnahmen wurde die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gebeten zu prüfen, ob entsprechende Agrarfördermaßnahmen aufgelegt werden können. Das Faltblatt der BUKEA zur Knickpflege finden Sie hier.