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Wer in Altona heiraten möchte, hat es schwer

  • Hochzeitstermine nur donnerstags und freitags verfügbar – 40 Prozent weniger als 2022. Bezirksamt steuert gegen
Altona/Elbvororte (10. Mai 2023, Markus Krohn) · Wer in Altona heiraten will, braucht viel Zeit und gute Nerven. Um knapp 40 Prozent ist die ohnehin schon geringe Zahl angebotener Hochzeitstermine in diesem Jahr zurückgegangen – nur 420 Hochzeitstermine bietet das Bezirksamt in 2023 an. Ausschließlich donnerstags und freitags können sich Paare in Altona das Ja-Wort geben, und zwar nur im Altonaer Rathaus – das ergab eine aktuelle Anfrage der CDU. Das ist viel zu wenig für einen Bezirk, in dem 280.000 Menschen leben. Zahlreiche Paare müssen deshalb auf eine Hochzeit in Altona verzichten und an andere Orte ausweichen, was für Brautpaar und Gäste deutlich mehr organisatorischen Aufwand und höhere Kosten bedeutet. Das folgert Dr. Anke Frieling, CDU-Bürgerschaftsabgeordnete, aus den Antworten des Senats auf ihre Kleine Anfrage.
Die Hochzeit ist ein besonderer Moment im Leben. Es ist ein Unding, dass die Verwaltung die Leute im Stich lässt und viele Altonaer Paare nicht in ihrem Heimatbezirk heiraten können. In München, Frankfurt und Berlin kann fast täglich und sogar samstags geheiratet werden – bei uns braucht es viel Glück und Geduld, um einen Donnerstag- oder Freitag-Termin zu ergattern. Standesamtliche Hochzeiten im Jenisch-Haus sind nicht mehr möglich, andere schöne Orte in Altona werden auch nicht angeboten. Personal- und Raummangel sorgen dafür, dass eine grundlegende Service-Leistung für die Bürgerinnen und Bürger nur noch rudimentär angeboten wird. Das Bezirksamt Altona zeigt sich hier in einem ganz schlechten Licht.“ befindet Dr. Anke Frieling, CDU-Bürgerschaftsabgeordnete aus dem Hamburger Westen.

Die Bezirksämter haben das Problem erkannt und steuern dagegen: Die Bezirksämter haben das gemeinsame Ziel, die Leistungsfähigkeit ihrer Standesämter durch veränderte Personal- und Organisationsstrukturen sowie die Hebung von Digitalisierungspotenzialen zu verbessern. Zu diesem Zwecke werden die Bezirksämter zusammen mit weiteren beteiligten Behörden ein umfassendes Programm einsetzen („Neuaufstellung und Modernisierung der Standesämter - NEMO ST“). Einzelne Projekte aus dem Programm sind aus Effizienzgründen bereits jetzt in der Bearbeitung (z. B. die digitale Nacherfassung der Geburtenregister).
 
Daneben werden kurzfristig wirksame Maßnahmen durchgeführt, um die Leistungsfähigkeit der Standesämter zu steigern und der aktuellen Beschwerdelage entgegenzuwirken. So ist beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte durch den Einsatz zusätzlichen Personals mehr Eheschließungstermine anzubieten. Außerdem soll die Verfügbarkeit von Eheschließungsterminen für die Kundinnen und Kunden künftig online sichtbar gemacht werden. Auf den Internetseiten der Bezirksämter soll umfassender zu den Dienstleistungen der Standesämter informiert und beraten werden.
 
Seit Februar 2023 erfolgt in Altona eine Terminreservierung im Rahmen der persönlichen Anmeldung der Eheschließung. Die Paare können dort auch die Termine für die Eheschließung direkt reservieren: Die Ehewilligen melden die beabsichtigte Eheschließung nach § 12 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG) bei ihrem Wohnsitzstandesamt an. In diesem Verfahren prüft das Standesamt, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht (§ 13 Abs. 1 Satz 1 PStG). Wird bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen kein Ehehindernis festgestellt, so teilt das Standesamt den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Ein mehr als sechs Monate in der Zukunft liegender Termin kann aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 4 PStG unverbindlich reserviert werden.

Zur Verkürzung der regional sehr unterschiedlichen Bearbeitungsdauer im Bereich der Sterbefälle unterstützen sich die Standesämter derzeit bereits gegenseitig und streben zusätzliche Personalgewinnung zur Durchführung der Aufgabe u. a. mit einem verändertem Anforderungsprofil für die Sachbearbeitung an. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Altona hat sich deutlich verringert von 20 Tagen im Januar und Februar auf fünf Tage im März und April.