Die Durchfahrtsbeschränkungen stehen - neben vielen anderen Maßnahmen - in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Dieser wurde auch im Umweltausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft in einer Expertenanhörung im Jahr 2017 entsprechend debattiert.
Anlass für die Fortschreibung des Plans war die Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für NO2 zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Gerade im Hinblick auf die Klage der EU-Kommission ist es nötig, Maßnahmen gegen diese Emissionen zu ergreifen. Den Weg für lokal begrenzte Fahrverbote hat in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes freigemacht.
„Die Durchfahrtbeschränkungen in Hamburg sind auch deshalb notwendig, weil die Bundesregierung nicht handelt. Autokonzerne müssen endlich verpflichtet werden, Dieselfahrzeuge nachrüsten“, fordert Anne Krischok und begründet das: „Der Bundesverkehrsminister darf nicht länger zusehen, dass die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird. Gesundheitsschutz und Reinhaltung der Umwelt sind wichtiger als Lobbyismus für die Autoindustrie und deren Gewinne.“
Die Kritik und das Unverständnis Einiger zeigt, dass die notwendigen Maßnahmen weiterer Erklärungen bedürfen: „Dort wo die Grenzwerte für Stickstoffemissionen überschritten werden, nämlich an den beiden belasteten Straßenabschnitten, sind sie mit Maßnahmen zu vermindern. Dafür sind die Durchfahrtbeschränkungen geeignet. Wenn der Bundesverkehrsminister technische Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen eingeleitet und umgesetzt hat, können die Durchfahrtbeschränkungen künftig auch wieder entfallen.“