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Harte Strafen für sexuelle Gewalt an Kindern!

Marcus Weinberg ist familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Marcus Weinberg ist familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Foto: PR
Elbvororte (7. August 2018, PM) · Heute wurde am Landesgericht Freiburg das erste Urteil im „Fall Staufen“ gesprochen. Jahrelang missbrauchte eine Mutter mit ihrem Partner ihren Sohn und verkaufte diesen auch an andere Männer. Die angeklagte Mutter wurde nun zu 12 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, ihr Lebensgefährte zu 12 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Hierzu erklärt Marcus Weinberg, Bundestagsabgeordneter für Hamburg und Altona:  „Das unsägliche Leid, dass diesem Jungen angetan wurde, ist schwer zu fassen. Es ist gut, dass die Haupttäter nun zu langen Haftstrafen verurteilt worden sind. Sexuelle Gewalt und Missbrauch an den Schwächsten unserer Gesellschaft muss konsequent verfolgt und hart bestraft werden. Wir wollen die Opfer stärker schützen und die konsequente Verfolgung pädokrimineller Täter intensivieren. Das bedeutet auch, dass gerade sexualisierte Gewalt im Netz härtere Konsequenzen nach sich ziehen muss und Schutzlücken geschlossen werden.
Über die Versäumnisse der Gerichte und Behörden in diesem Fall können wir nicht hinwegsehen. Ich fordere eine nahtlose Aufklärung der Vorgänge und eine umfassende Aufarbeitung des Falles. Wir in der Union haben die Probleme seit längerem erkannt und erwarten von allen an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen kontinuierliche Fortbildung in fachlicher und methodischer Hinsicht für ihre anspruchsvolle Tätigkeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die Fortbildung von Richterinnen und Richtern ist ein wesentlicher Baustein für eine qualitativ hochwertige Justiz in Deutschland.

Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren soll eine Einschätzung der Gefährdungslage von Fachleuten für Gewaltschutz und – soweit relevant – der Rechtsmedizin eingeholt werden. Gewaltschutz und das Wohl des Kindes haben oberste Priorität.