KOMMENTAR: Selbständige nicht verrecken lassen!

  • Kommentar von Markus Krohn
Elbvororte (9. April 2020, Markus Krohn) · Unbürokratische Hilfe wurde den Soloselbständigen und Kleinunternehmern versprochen, “echte Zuschüsse”. Viele Unternehmer werden sich in anbetracht der abgefragten Daten nun allerdings viele Fragen stellen. Zum Beispiel, wie man “beweisen” soll, dass man sich tatsächlich in einer Liquiditätskrise befindet. Als Beispiel nennt die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFBHH) einen Umsatz- oder Honorarverlust in Höhe von mindestens 50% im März. Was, wenn das hundertprozentige Honorar gerade mal ausreicht, um die monatlich laufenden Kosten zu bezahlen? Was, wenn der Verlust erst im April oder Mai eintritt, weil Anfang März noch Aufträge vorlagen, die bis Ende März/Anfang April abgearbeitet worden sind?

Nicht geklärt ist, ob Unternehmer zunächst ihr privates Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie in den Genuss der Hamburger Corona Soforthilfe kommen. Grundsätzlich gilt, dass die Zuschüsse nur für betriebliche Kosten gewährt werden, nicht für persönliche Lebenshaltungskosten. Dass durch wegbrechende Umsätze selbstverständlich besonders die persönlichen Kosten des Kleinunternehmers drücken, scheint die Beamten mit sicherem Einkommen nicht zu interessieren. Dazu gehören so wichtige Ausgaben wie für die Kranken- und andere Versicherungen, private Mietraten und so weiter.

Grübeln kann man auch über die Höhe der Unterstützung. Für viele werden die genannten Beträge sicher nicht reichen, die anderen müssen nachträglich nachweisen, dass die Mittel tatsächlich gefehlt haben. Ggf. müssen die Beträge zurück gezahlt werden. Die genannten Höchstbeträge werden nur diejenigen erhalten, die genau diesen oder einen höheren Bedarf an liquiden Mitteln anmelden. Wer einen höheren Bedarf hat, muss zusätzlich Kredite aufnehmen. Laut Anträgen sollen die Mittel hauptsächlich für Mieten und Leasingverbindlichkeiten verwendet werden, was ist aber mit Zins- und Tilgungsraten von bestehenden Krediten, Benzin fürs Auto oder neuen Toner für den Drucker, um diverse Anträge ausdrucken zu können?
Der Hammer kommt für viele Unternehmer ohnehin erst am Jahresende. Die Corona-Zuwendung muss nämlich als Einnahme voll versteuert werden – zumindest wenn am Jahresende ein Gewinn verbleibt. Das bedeutet, dass die Corona-Hilfe schon jetzt um etwa ein Drittel verringert wird.

Der Hauptteil des digitalen Fragebogens zur Hamburger Corona-Soforthilfe besteht im Bestätigen von juristischen Details, die jeden Antragsteller zum potentiellen Straftäter machen, der den Antrag oder die Paragraphen nicht versteht aber voller Verzweiflung das Formular abschickt, um seine Liquidität möglichst schnell wiederherzustellen. Subventionsbetrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft…

Trotzdem ist die schnelle staatliche Hilfe jetzt richtig und wichtig. Es gibt keine Alternative. Und man kann nicht erwarten, dass Beamte und Politiker in kurzer Zeit lernen, wie ein Selbständiger denkt und handelt. Die Hauptsache ist jetzt, dass die Gelder fließen und den klein- und mittelständischen Unternehmen geholfen wird. Es geht um insgesamt über 3 Millionen Selbständige in Deutschland, die regelmäßig ihre Steuern zahlen. Jetzt hat der Staat Gelegenheit, sich dafür bei ihnen zu bedanken. Mit Mut und Großzügigkeit durch unbürokratisches Handeln – so wie es Kaufleute aus unserer Nachbarschaft sonst selbstverständlich immer tun.

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