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Vielleicht das Paradies?

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Blick vom Küstengarten vorn rechts über die Erinnerungsgärten auf dem Altonaer Friedhof Blick vom Küstengarten vorn rechts über die Erinnerungsgärten auf dem Altonaer Friedhof Foto: PR
Bahrenfeld (18. November 2020, Konrad Matzen) · Erinnerungsgärten – Wohlfühlort für Verstorbene und ihre Angehörigen. Es gibt Menschen, an die erinnert man sich gerne – oft auch über ihren Tod hinaus. Vor allem, wenn es einen Ort gibt, an dem man sich gerne aufhält und wegen der einmaligen Ge­staltung besonders gut an seine Verwandten oder Freunde erinnert wird.
Die Erinnerungsgärten im Ein­gangsbereich an der Stadion­straße des Friedhofs Altona sind in sechs unterschiedliche Themenbereiche unterteilt, die einen jahreszeitlich angepassten Rahmen bieten, die man mit geliebten Menschen in Verbindung bringt. In der Gar­tenanlage sind verschiedene For­men der Erd- und Urnen­bei­setzung möglich: Im Unterschied zu einer klassischen Friedhofsgestaltung liegen die Gräber nicht in Reihen, sondern die Bestattung erfolgt in der Landschaft, ganz individuell nach Auswahl der persönlichen Vorstellung der Angehörigen oder des Verstorbenen, denn man kann im Rahmen eines Vorsorgevertrages sich schon rechtzeitig einen Themengarten sichern. Der Küstengarten beispielsweise wendet sich an Men­schen, die die Küste und das Meer gelebt haben, wäh­rend der Bauerngarten Men­schen begeistert, die das Land­leben lieben. Im Garten der Lichter vermittelt die Gestal­tung Wärme und Hoffnung.
Lichter bieten Orientierung und Halt. Sechs unterschiedliche Gärten stehen zur Wahl.
Erinnerungsgärten präsentieren sich in verschiedenen Themen­feldern, die ökologische Aspek­te der Natur harmonisch vereinen. Sie sind ganz besondere Ruhepole, an denen Menschen in friedlichem Ambiente ihrer Verstorbenen gedenken können. Alle Themenbereiche sind durch geschwungene Wegfüh­rungen verbunden und ermöglichen dem Friedhofsbesuchen einen bequemen Zugang zu den Erinnerungsstätten. Auch Sitz­mög­lichkeiten sind vor­handen.
Allen Bestattungsmög­lichkei­ten innerhalb des Gartens ist gemein, dass die dort erworbenen Grabstätten von einer Pfle­geverpflichtung seitens der Ange­hörigen befreit sind. Mit dem Erwerb einer Grabstätte in den Erinnerungsgärten werden neben dem Nutzungsrecht für 25 Jahre auch das individuelle Grabzeichen und die Pflege für den gesamten Nutzungs­zeit­raum erworben.

Friedhofsgärtner-Genossenschaft Hamburg e.G.
Alsterdorfer Straße 573
Tel.: 50 42 95
www.erinnerungsgärten.de