Kirchen und Kapellen wieder für Trauerfeiern geöffnet

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Elbvororte (18. Mai 2020, PM) · Laut Beschluss der Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen Trauerfeiern seit dem 9. Mai unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen wieder in Kapellen und Kirchen stattfinden. „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung“, kommentiert Daniel Klandt, Leiter des Friedhofs Stellingen, „sie ist ein wichtiger Schritt in die Normalität, so dass Hinterbliebene und Freunde von Verstorbenen auch in Coronazeiten würdevoll Abschied nehmen können.“ Man nehme die Verantwortung für die Gesundheit aller Beteiligten ernst und befolge alle behördlichen Auflagen. Dazu gehören Desinfektionsmittelständer am Eingang und das Lüften und Desinfizieren der Räume nach jeder Trauerfeier. Besucherlisten werden geführt, um Infektionsketten im Notfall nachverfolgen zu können.
Darüber hinaus haben folgende Auflagen weiterhin Gültigkeit: Abstände von 1,5 Metern sind einzuhalten, wenn Personen nicht in einem Haushalt wohnen. Diese Vorgabe gilt während der Trauerfeier ebenso wie an der Grabstätte. Auf persönliches Kondolieren sollte deshalb verzichtet werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Die Teilnehmenden an der Trauerfeier dürfen keine Erkältungssymptome aufweisen.
Auf gemeinsames Singen muss wegen erhöhten Infektionsrisikos bei der Trauerfeier verzichtet werden. Für Instrumentalmusik gelten besondere Vorgaben, wie zum Beispiel größere Abstände.
In Hamburg dürfen alle Personen an einer Trauerfeier teilnehmen, die zu dem Verstorbenen eine engere Beziehung hatten. Die Verordnung von Schleswig-Holstein beschränkt die Personenzahl auf das „unbedingt notwendige Maß an Teilnehmern“.
Alle aktuellen Informationen zum Thema Bestattung auf kirchlichen Friedhöfen auf der Website.

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