Darüber hinaus haben folgende Auflagen weiterhin Gültigkeit: Abstände von 1,5 Metern sind einzuhalten, wenn Personen nicht in einem Haushalt wohnen. Diese Vorgabe gilt während der Trauerfeier ebenso wie an der Grabstätte. Auf persönliches Kondolieren sollte deshalb verzichtet werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Die Teilnehmenden an der Trauerfeier dürfen keine Erkältungssymptome aufweisen.
Auf gemeinsames Singen muss wegen erhöhten Infektionsrisikos bei der Trauerfeier verzichtet werden. Für Instrumentalmusik gelten besondere Vorgaben, wie zum Beispiel größere Abstände.
In Hamburg dürfen alle Personen an einer Trauerfeier teilnehmen, die zu dem Verstorbenen eine engere Beziehung hatten. Die Verordnung von Schleswig-Holstein beschränkt die Personenzahl auf das „unbedingt notwendige Maß an Teilnehmern“.
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