»G8 soll bleiben«

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Blankenese (08.04.2014, Manuela Tanzen/Markus Krohn) · Das Stimmungsbild der Schulkonferenzen im Hamburger Westen scheint eindeutig: Schulleiter, Eltern- und Schülervertreter fordern fast einhellig die Beibehaltung der G8-Struktur an den Gymnasien in Hamburg (G8 = 8 Jahre Gymnasium bis zum Abitur in Klasse 12). Die DorfStadtZeitung (DSZ) befragte die Schulöffentlichkeit, so wie Schulsenator Ties Rabe (SPD) dies zuletzt vorgeschlagen hatte, um die Diskussion um die Verlängerung der Schulzeit an Gymnasien mit den Betroffenen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu bringen. Die Vertreter fordern demnach, dem aktuellen System eine Chance zu geben, sich weiter zu entwickeln.

Dr. Mareile Kirsch, Sprecherin der Initiative „G9-jetzt-HH“, wusste die Hamburger bislang auf ihrer Seite: 70% der Befragten einer Umfrage des Hamburger Abendblatts hatten sich gegen das Turbo-Abi und für eine Rückkehr zum Abitur in der 13. Klasse ausgesprochen.
Doch der Hamburger Schulsenator kündigte an, vor weiteren Schritten die Schulkonferenzen (Gremien aus gewählten Eltern, Schülern und Lehrern) der Gymnasien zu befragen. „Wir werden nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg eine so weitreichende Entscheidung treffen. Daher holen wir jetzt ein ehrliches Meinungsbild von allen Schulkonferenzen der Gymnasien ein, werden dabei auf jegliche Einflussnahme verzichten und deshalb auch keine eigene Stellungnahme an die Schulkonferenzen abgeben“, so Rabe.
Die DSZ wollte es gleich wissen und befragte Schulleiter und Elternvertreter im Hamburger Westen nach ihren Meinungen. Und die sind erstaunlich einhellig, ein deutliches Votum gegen die Wiedereinführung von G9.
Diese Diskussion schafft unnötige Unruhe“, sagt Reinhold Szews, Schulleiter Gymnasium Rissen. „Warum möchte man dem 2-Säulen-Modell keine Chance geben, sich zu entwickeln? Wir sind vollauf damit beschäftigt, das weiter zu festigen, arbeiten an Themen wie einer sinnvollen Stundenplan- und Hausaufgabenverteilung.“ Die Befragten betonen einmütig, dass es in Hamburg bereits die Wahl zwischen G8 und G9 gibt, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten: „Die STS ist eine praxis- und berufsorientierte Alternative zum Gymnasium, mit einem Jahr mehr Zeit, aber identischen Abiturprüfungen“, so Claas Grot, Schulleiter der Stadtteilschule Rissen.  
Die Initiative „G9-jetzt-HH“ kritisiert die hohe Stundenbelastung gerade für Schüler in der Unterstufe, spricht von Überlastung und Burnout. „Die Debatte ist sehr emotionsgeladen. Das ist verständlich - keiner will sein Kind unnötigen Belastungen aussetzen“, sagt Andreas Aleksander, Vorsitzender des Kreiselternrats Altona-West und Mitglied der Elternkammer. „In den Argumenten der Initiative liegen viele Halbwahrheiten. Für Eltern, die nicht in der Schulpolitik agieren, ist es schwierig, deren Komplexität nachzuvollziehen. Mit der Planung und Organisation dieser Reform wäre die Schulbehörde 5-6 Jahre gebunden.
Juliane Köstler vom Elternrat  am Marion Dönhoff Gymnasium lobt „ihre“ Schule: „Am MDG wurde die Stundentafel gerade so toll organisiert, dass viel Druck herausgenommen wurde. Das würde wesentlich gestört werden.“ Sie fordert: „Die Debatte darf nicht emotional, sondern muss informiert geführt werden, unter Berücksichtigung der schulischen Realität.
Und die sieht so aus: Schon jetzt besteht Raumnot an den Gymnasien, viele arbeitende Eltern sind auf eine Ganztagsbetreuung ihrer Kinder angewiesen, eine Rückkehr zu G9 würde die Schülerschaft in ein „unzumutbares Schulchaos“ stürzen, so die Elternkammer.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat aufgrund der andauernden Diskussion um die Schulzeitverlängerung gefordert, den Hamburger Schulfrieden von 2010 zu sichern und will mit einem Kompromissvorschlag auf die G9-Initiative zugehen. Die Blankeneserin Karin Prien, Schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: "Wir erkennen den Wunsch vieler Eltern an, neben einer achtjährigen auch eine neunjährige Schulzeit am Gymnasium oder der Stadtteilschule für ihr Kind wählen zu können. Über die zukünftige Profilierung als G8- oder G9-Gymnasien sollten die Gymnasien selber entscheiden. Gleichzeitig muss ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden, der ein weiteres Absinken des Bildungsniveaus am Hamburger Gymnasium verhindert. Dazu gehören an den G8-Gymnasien unter anderem der Ausbau und die Rhythmisierung des Ganztagsangebotes. Mit der Schulzeitverlängerung allein ist eine Qualitätsverbesserung an Gymnasien nicht zu erreichen.
Wir wollen von Ihnen. liebe Leser, gern wissen, was Sie zu diesem Thema denken. Ihre Meinungen bitte an redaktion@ dorfstadt.de.

 

Eine „informiert geführte“ Debatte fordert Elternvertreterin Juliane Köstler im Gespräch mit der DSZ, und Recht hat sie – kein Wahlberechtigter sollte „einfach so“ seine Unterschrift für oder gegen ein Anliegen leisten. Hier daher einige Links und Infos zum Thema:

 

PRO G9 am Gymnasium

Ich fordere die Bürgerschaft und den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, das 9-jährige Gymnasium unverzüglich wiedereinzuführen, mit Wahlrecht zwischen der 8-jährigen Schulzeit mit Abitur in Klasse 12 (G8) und der 9-jährigen Schulzeit mit Abitur in Klasse 13 (G9) für alle Eltern an allen Gymnasien. Schülerinnen und Schülern, die zum Zeitpunkt der Wiedereinführung des 9-jährigen Gymnasiums im G8 lernen, muss der Wechsel in das G9 an allen Gymnasien unter Anrechnung ihrer bisherigen geleisteten Schuljahre ermöglicht werden." So lautet der Text der Petition, für die die Volksinitiative momentan weitere Unterschriften sammelt. Ein entsprechendes Volksbegehren könnte unmittelbar nach den Sommerferien stattfinden, dann möglicherweise mit verändertem Text: „Wir können den Text für das Volksbegehren und dann für den Volksentscheid noch leicht(!) verändern, z.B. Umsetzungspunkte hinzufügen, die wir für wichtig halten. Das haben wir auch vor“, so Mareile Kirsch, Sprecherin der Initiative „G9-jetzt-HH“.

Link: www.g9-jetzt-hh.de/

Unterstützt wird die Forderung nach Wiedereinführung von G9 durch die Volksinitiative „Wir wollen lernen“: http://www.wir-wollen-lernen.de/

 

CONTRA G9 am Gymnasium

Die Schulleiter der Hamburger Gymnasien, die Hamburger Elternkammer und die Lehrerkammer Hamburg haben sich gegen die geforderte, unmittelbare Wiedereinführung von G9 an den Hamburger Gymnasien ausgesprochen. Die entsprechenden Stellungnahmen finden Sie hier:

Fast 7 DIN A4-Seiten umfasst der Offene Brief vom 24.03.2014, in dem sich die Vereinigung der Leitungen Hamburger Gymnasien und Studienseminare sehr eindeutig gegen die Kampagne der Initiative „G9-Jetzt-HH“ ausspricht: www.vlhgs.de/dateien/original/1161_Offener_Brief_Fraktionen_HH24.3.2014.pdf

Klare Worte findet auch die Elternkammer Hamburg in ihrer aktuellen Pressemitteilung, spricht von einem inhaltlich unausgegorenen Vorschlag mit negativen Folgen auch für die anderen Schulformen. „“Wir warnen alle, aus Angst vor Schulstress auf diese gymnasiale Mogelpackung der Initiative hereinzufallen“.

Pressmitteilung: „Elternkammer fordert mehr Investitionen in Schulqualität anstatt einer teuren Wiedereinführung von G9“ vom 26.03.2014: www.elternkammer-amburg.de/fileadmin/user_upload/presseerklaerungen/2014/20140326_ekh_pm_G9.pdf

Die Lehrerkammer Hamburg äußert sich in ihrer Stellungnahme vom 27.03.2014 ebenfalls, sagt „So nicht!“ und lehnt „jegliche überstürzte Einführung von G9“ ab: www.lehrerkammer.hamburg.de/index.php/file/download/404

Volksinitiative, -begehren, -entscheid – wie war das noch mal?

Mindestens 10.000 Wahlberechtigte müssen ihren Willen zur Änderung /Schaffung eines neuen Gesetzes mit ihrer Unterschrift dokumentieren. Die Unterschriften werden dem Senat übergeben, der der Bürgerschaft das Zustandekommen einer Volksinitiative mitteilt. Die Bürgerschaft kann den von der Volksinitiative eingereichten Gesetzentwurf beschließen – muss es aber nicht.
Stimmt die Bürgerschaft dem Entwurf nicht zu, führt der Senat auf Antrag ein Volksbegehren durch. Hat sich mindestens ein Zwanzigstel der wahlberechtigten HamburgerInnen in den in Bezirks- und Ortsämtern ausliegenden Listen eingetragen, um dem Gesetzentwurf zuzustimmen, ist das Volksbegehren zustande gekommen. Diesem kann die Bürgerschaft entsprechen - muss es aber auch in diesem Fall nicht tun.
Volksentscheid: Tritt dieser Fall ein, legt der Senat den Gesetzentwurf auf Antrag dem Volk zur Entscheidung vor. Die Bürgerschaft kann diesem Gesetzentwurf einen eigenen Entwurf beifügen. Einer der Gesetzentwürfe ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten zustimmen. Seit 2009 sind Volksentscheide in Hamburg verbindlich.

Genauer nachzulesen unter: hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mit_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206 (Hamburgische Gesetzgebung durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid)

Letzte Änderung am Donnerstag, 26 Februar 2015 17:33

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