Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Hamburg ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet. Bislang ist die Tierseuche im Hamburger Raum noch nicht aufgetreten. Im Ernstfall können wir schnell handeln. An oberster Stelle stehen die Verhinderung der Einschleppung und die Früherkennung eines möglichen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Hamburg.“
Von zentraler Bedeutung ist die Sensibilisierung und Information der Jägerinnen und Jäger, der Schweinehalterinnen und -halter und der breiten Öffentlichkeit über die drohende Gefahr und die möglichen Einschleppungswege der Afrikanischen Schweinepest. Beispielsweise ist das Mitbringen von Jagdtrophäen, Fleisch und Fleischprodukten aus von der ASP betroffenen Gebieten streng verboten, ebenso wie die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine. Zum Schutz der Hausschweine ist die strikte Einhaltung der Hygieneregeln zu beachten.
Der Gesundheitsstatus der regionalen Wildschweinpopulation wird in Hamburg innerhalb eines Wildtiermonitorings überwacht. Jährlich werden im Rahmen des Monitorings etwa 80 Wildschweinproben im Institut für Hygiene und Umwelt untersucht. Jägerinnen und Jäger erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Einsendung oder Anlieferung von Proben.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie verläuft fast immer tödlich. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (Virus der Afrikanischen Schweinepest). Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, sie ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über direkten Tierkontakt. Weitere Informationen zur ASP gibt es unter folgendem Link: www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/4263860/afrikanische-schweinepest/