Mindestlohn: Gefahr für Taxis?

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Melanie Bünger vom Taxi-Funk Schenefeld & Halstenbek ist besorgt um die Zukunft ihres Unternehmens: „Das Mindestlohngesetz ist existenzbedrohend für Taxi-Unternehmen.“ Melanie Bünger vom Taxi-Funk Schenefeld & Halstenbek ist besorgt um die Zukunft ihres Unternehmens: „Das Mindestlohngesetz ist existenzbedrohend für Taxi-Unternehmen.“ Foto: Manuela Tanzen

Elbvororte (19.02.2015, Manuela Tanzen) Mit Einführung des Mindestlohns freuen sich viele Arbeitnehmer über einen Lohnaufschlag. Man hört aber auch Protest zum Thema, über gestiegene Preise, hohen Administrationsaufwand, Schummeleien. Wie sieht es aus mit dem Mindestlohn in den Elbvororten?

 

Ende 2012 hat Melanie Bünger mit ihren Schwestern das von der Mutter gegründete Unternehmen Taxi-Funk Schenefeld & Halstenbek übernommen. Nun musste sie diverse Serviceleistungen streichen, sogar Funkpersonal entlassen: „Das ging nicht ohne Tränen – mit einigen der Mitarbeiter bin ich quasi aufgewachsen.“
Was viele nicht wissen: Die Taxitarife werden von den Kommunen regional festgelegt. Melanie Bünger: „Das Mindestlohngesetz ist existenzbedrohend für Taxi-Unternehmen! Wir kämpfen alle um’s Überleben. Das Problem speziell für die Taxi-Branche: Feste Tarife, nun auch noch vorgeschriebene Löhne. Das Verhältnis passt nicht mehr! Eine Tariferhöhung muss aber beantragt werden, das dauert mindestens sechs Monate. Bisher hatten wir ein Modell auf Grundlohn-Basis mit Provision; nun sind die Lohnnebenkosten enorm gestiegen. Ebenso der Administrationsaufwand, der ist momentan doppelt so hoch wie früher!
Egon Tiedtke, 1. Vorsitzender vom Taxenverein Blankenese sieht das Thema dagegen eher gelassen: „Für den Blankeneser Verein „Taxenanruf Blankenese 860602“ ist der Mindestlohn kein Thema.“ Die Taxizentrale bedient mit 43 selbstfahrenden Taxiunternehmern die Kundenwünsche im Hamburger Westen. „Die wenigen Aushilfsfahrer hatten auch vorher schon mehr als den Mindestlohn eingefahren. Ebenso verdienen die Disponentinnen in der Zentale am Erik-Blumenfeld-Platz mehr als 8,50 € in der Stunde. Aber bei vielen der übrigen gut 2.000 Hamburger Taxibetriebe mit 3.250 Taxis hat der Mindestlohn zu Umbrüchen geführt. Die angestellten Taxifahrer werden nach Umsatzbeteiligung entlohnt. Da gab es viele, die bei geringen Umsätzen nur auf 6,50 € Stundenlohn kamen. Die fahren jetzt gar nicht mehr, sie sind arbeitslos geworden. Und die Taxenbetriebe haben die Fahrzeugzahlen entsprechend reduziert. Das wird sicher dazu führen, dass es in Zeiten hoher Taxinachfrage zu längeren Wartezeiten kommen kann. Ob das alles mitbedacht wurde, als mit dem Holzhammer pauschal der bundesweite Mindestlohn eingeführt wurde? Ich wage daran zu zweifeln.
21 der 28 EU-Mitgliedsländer haben ihn bereits, die USA ebenfalls. Seit dem 1. Januar gibt es ihn nun auch in Deutschland - den gesetzlichen Mindestlohn. Die Ziele: Lohnarmut verhindern, würdige Arbeitsbedingungen schaffen, Altersarmut vorbeugen.
Denn immer mehr Menschen können trotz Erwerbstätigkeit nicht von ihrem Einkommen leben. Laut Statistischem Bundesamt bezogen Ende 2013 rund 3,1 Millionen Erwerbstätige ein Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. „Mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns haben sich die Chancen deutlich verbessert, der großen Mehrheit der Beschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen zu garantieren und den Niedriglohnsektor zurückzudrängen“, so Klaus Wicher, Hamburger Landesvorsitzender des Sozialverband Deutschland (SoVD).
Laut DGB-Berechnung profitieren in Hamburg rund 40.000 Vollzeitbeschäftigte von der neuen Lohnuntergrenze. Dazu kommen zehntausende Minijobber. „Gerade sie sollten kritisch auf ihren Verdienst schauen, denn hier tricksen Arbeitgeber offenbar am häufigsten“, warnt Katja Karger vom DGB Hamburg.  „Keinesfalls darf die Einführung des Mindestlohns zu einer Arbeitsverdichtung führen. Wichtig ist, dass Arbeitgeber ihre Dokumentationspflicht einhalten und korrekte Stundenaufzeichnungen führen.“  
Tricksen? Stundenaufzeichnungen? Die Kehrseite der Medaille, oder zumindest das typische Problem wenn es darum geht, gute Ideen zu verwirklichen: die praktische Umsetzung.
Beispiel: Sportvereine. Müssen sie nun den zahlreichen ehrenamtlichen Trainern den Mindestlohn zahlen? „Unser Verein ist zwar nicht betroffen“, so Frank Böhrens von Blau-Weiß 96 Schenefeld, „aber eine Unsicherheit bei den Sportvereinen ist vorhanden. Es fehlen konkrete Handlungsempfehlungen.“ Teilentwarnung: Der Mindestlohn gilt nicht für die vielen ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter und Übungsleiter im Sportverein, wohl jedoch für Minijobber z.B. in der Geschäftsstelle. Grauzone sind bezahlte Amateur- und Vertragssportler; sie gelten nur dann nicht als reguläre Arbeitnehmer, wenn für sie die ehrenamtliche sportliche Betätigung im Vordergrund steht, nicht aber der finanzielle Mehrwert.
Kontrolliert wird der Mindestlohn von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. Dafür besteht eine besondere Aufzeichnungspflicht für Minijobber (Ausnahme: Privathaushalte), kurzfristig Beschäftigte und besonders Schwarzarbeit-gefährdete Branchen: Sie müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festhalten, die Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren und bei einer Prüfung vorlegen.
Eine der davon betroffenen Branchen, oft erwähnt im Zusammenhang mit Niedriglöhnen und Schwarzarbeit: die Reinigungsbranche. Dazu Uwe Marthaler, ABZ Gebäude-Glas-Haushaltsreinigung GmbH, Rissen: „Wir haben in den 10 Jahren unseres Bestehens nie unter dem Mindestlohn gezahlt, haben auch keinen administrativen Mehraufwand, da wir sowieso ausführlich dokumentieren, wer wann wo ist.“ Ein Branchenkenner kritisiert: „Einige Treppenhausreinigungsfirmen z.B. setzen Zeitvorgaben fest, die nicht machbar sind. Wenn das Personal dann länger braucht, wird trotzdem nur nach Vorgabe bezahlt. Und die Mitarbeiter möchten ihren Job behalten, sagen daher nichts… Im Endeffekt haben diese Leute nicht mehr in der Tasche.“ Auch Marthaler sagt: „Der Mindestlohn ist politisch eine schöne Idee, hat aber mit der Unternehmens-Realität oft nichts zu tun. Bei vielen Betrieben existiert er nur auf dem Papier, die finden Wege, das elegant zu umgehen.
Eine Übergangsregelung besteht u.a. für Friseure: Zunächst gilt ein Mindestlohn von 7,50 Euro (Ost) bzw. 8 Euro (West), ab August dann ebenfalls überall 8,50 Euro die Stunde. Kunden, die einen neuen Haarschnitt brauchen, werden dies schon jetzt merken: Viele Friseure haben bereits die Preise erhöht, um die steigenden Lohnkosten zu decken. „Ich musste die Preise entsprechend anpassen“, bestätigt Caroline Dibbern-Weyh vom Salon HairDesign in Iserbrook. „Bisher ist aber alles im grünen Bereich, bis auf wenige Ausnahmen akzeptieren die Kunden das. Der Mindestlohn ist ja grundsätzlich auch eine gute Sache. Aber: Im August wird weiter angehoben auf 8,50 Euro, dann muss ich wieder die Preise erhöhen. Mal abwarten, was dann passiert…!

Gelesen 7243 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 18 März 2015 17:41
Mehr in dieser Kategorie: Frühlingsgefühle in den Elbvororten »

Immobilienbewertung

Immobilienbewertung in den Elbvororten und in der Metropolregion Hamburger Westen - kostenfrei und unverbindlich*
Wohnung
Wohnung
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Grundstück
Grundstück

*Dies ist ein Service von DorfStadt.de und den Immobilienmaklern Wohnen im Norden GmbH Hamburg/Molfsee. Die mit diesem Formular erhobenen Daten werden auf unserem Medien-Server verarbeitet und gleichzeitig an unseren Partner zur Erstellung Ihrer Immobilienbewertung weitergeleitet.

Für die Bewertung ist ein persönlicher Vor-Ort-Termin unabdingbar. Bei einer detaillierten Bestandsaufnahme werden alle wichtigen Daten und Fakten, die zu Ihrer Immobilie relevant sind, aufgenommen. Anschließend analysieren die Experten unter Berücksichtigung vieler Faktoren wie der Bausubstanz, Lage, Alter der Immobilie usw., die Stärken und Schwächen und ermitteln einen realistischen Verkaufspreis und die durchschnittliche Vermarktungsdauer.

Die Bewertung für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück ist professionell, kostenlos und unverbindlich.

Zurück Nächste

Wohnung

Größe der Wohnfläche *
Baujahr
Ort der Wohnung (PLZ)
Anzahl Zimmer
Aufzug vorhanden?
Parkplatz vorhanden?
Einbauküche vorhanden?
Zurück Nächste

Einfamilienhaus

Haustyp *
Größe des Grundstücks
Baujahr
Parkplatz vorhanden?
Wohnfläche
PLZ des Einfamilienhauses
Anzahl Zimmer
Anzahl Stockwerke
Einbauküche vorhanden?
Keller vorhanden?
Zurück Nächste

Mehrfamilienhaus

Grundstücksgröße *
Grundstück erschlossen?
Lage (PLZ) *
Bebaubarkeit
Zurück Nächste

Grundstück

Baujahr *
Anzahl Wohneinheiten
PLZ des Einfamilienhauses *
Wohneinheiten vermietet?
Wohnfläche
Aufzug vorhanden?
Parkplatz vorhanden?
Zurück Nächste

Ihre Persönliche Immobilienbewertung

Vielen Dank für Ihre Auskünfte. Für die kostenlose Immobilienbewertung benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Anrede *
Nachname *
Name *
Firma
Straße/Nr.
PLZ
Ort
Telefon *
E-Mail *
Datenschutzerklärung *

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per e-Mail an marketing@dorfstadt.de widerrufen.

Zurück Nächste