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SPD-Urgestein Wolfgang Kaeser: Ist die Umbenennung des Katharinenhofs rechtens?

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Wolfgang Kaeser vor der abgezäunten Baustelle mit dem Bauschild Wolfgang Kaeser vor der abgezäunten Baustelle mit dem Bauschild Foto: Markus Krohn
Blankenese (7. Juni 2017, Markus Krohn) · Von außen hui von innen pfui? Kaum jemand, der dieser Tage am Katha­ri­nen­hof in Blankenese vorbei schlendert, kann diese Fra­ge beantworten. Der Eigen­tümer schweigt, erteilt en­ga­gierten Politikern und Bür­gern Hausverbote. Immerhin: Die Fassade strahlt schon mal. Einblicke in das ehemalige Orts­amt verwehren Fenster­lä­den oder Planen, die von innen vor die Fenster gespannt wurden. Ein Gerüst an der Südseite des ehemaligen Gutshauses erinnert an Bauarbeiten. Nur, dass lange kein Bauarbeiter dort mehr gesehen wurde – sehr lange sogar.
Von 2009 datiert der Verkauf des An­wesens mit Katharinenhof und Musenstall von der Stadt an den Blankeneser Investor Peter Bishop unter der Auflage, das historische Herrenhaus denkmalgerecht zu sanieren. Im Vergabeverfahren waren eine Handvoll interessanter Inve­sto­ren, u.a. auch der Blankeneser Bürgerverein, der dort ein Bürgerhaus einrichten wollte. Auf Empfehlung von städtischen Experten vergaben die Jurymitglieder, zu denen auch der SPD-Bezirkspolitiker Wolf­gang Kaeser zählte, die Immo­bilie dann an den jetzigen In­vestor.  Das Verfahren schlug Wel­len, weil viele engagierte Blankeneser das Objekt, das in einem öffentlichen Park steht, unbedingt für die Allgemein­heit erhalten wollten.
Dem Investor wurde sogar vertraglich auferlegt, die Sanie­rung bis Ende 2015 zu vollenden. Passiert ist seitdem immer mal wieder etwas, ein richtiger Fortschritt ist allerdings bis heute nicht erkennbar. Über lange Zeit, so scheint es, liegt die Baustelle brach. In dem Verkaufsvertrag wurden aber keine Details über mögliche Sanktionen vereinbart für den eingetretenen Fall, dass die Sanierung bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeschlossen ist.
Es gibt ein paar Menschen, die das auf die Palme bringt: Wolfgang Kaeser ist so einer: „Ich ärgere mich über die Ver­schleppung der Sanierung – immerhin konnte ich ein Bußgeld gegen den Eigentümer durchbringen!“ Doch auch das brachte nicht den von Kaeser erhofften Erfolg. Demnächst läuft eine weitere wichtige Frist ab: 10 Jahre nach dem Verkauf der Immobilie an Bishop darf dieser die Immobilie weiter veräußern. Und dann hat die Stadt erst recht keine Ansprüche mehr auf irgendwelche Be­din­gungen. Das Denkmal­schutz­amt der Hansestadt kann auch nicht helfen, denn saniert wird ja. Und zwar von einem Archi­tekten, der als Experte auf diesem Gebiet gilt. Das Tempo, in dem eine Sanierung zu erfolgen hat, ist aber nicht vorgeschrieben. In einem Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt beschrieb der Eigentümer, wie aufwändig die Sanierung des Katharinenhofes sei, und dass er höchste Ansprüche an die Sanierung habe. Gut Ding will eben Weile haben… – nicht gezögert hat der Investor allerdings bei der Umbenennung des Katharinenhofs in „Bishop­hof“, wie auf den Bauschildern am Rand der Baustelle zu lesen ist. Mit einer kleinen Anfrage wollte Kaeser jetzt klären, ob der Denkmalschutz auch für die Benennung eines denkmalgeschützten Gebäudes gilt. Doch sowohl das Denkmalschutzamt als auch die Bezirksverwaltung verneinen: „Nach Rücksprache mit dem Denkmalamt (DA) liegt von dort aus denkmalfachlicher Sicht der Fokus auf der Sa­nie­rung; die Namensgebung ist nicht genehmigungspflichtig.“ lautet die Antwort des Bezirks­amtes. So bleibt es erstmal bei der Benennung zum „Bishop­hof“.
Möglicherweise ändert sich das nochmals, sollte der Eigen­tümer tatsächlich die Lust an dem Objekt verlieren und es an einen neuen Investor verkaufen wollen. Vielleicht gibt es dann je­man­den, der das Ensemble im Sinne der Blankeneser saniert und auch die öffentlichen Bereiche rund um die Gebäude freigibt?
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