Aufgeben gilt nicht!

  • Warum die Blankeneser Benzin-Gespräche wieder auf dem Blankeneser Marktplatz in Gang kommen – auch ohne Sondernutzungs-Genehmigung
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Etwa 30 Fahrzeuge präsentierten sich bei den Blankeneser Benzingesprächen am Wochenende in der Ortsmitte Blankenese Etwa 30 Fahrzeuge präsentierten sich bei den Blankeneser Benzingesprächen am Wochenende in der Ortsmitte Blankenese Foto: Kunz

Blankenese/Elbvororte (7. März 2024, Markus Krohn) · MEINUNG · Muss in Deutschland denn alles geregelt sein? Offenbar schon. Dass sich ein paar Oldtimer-Liebhaber auf öffentlichem Grund zum Austausch untereinander oder mit Interessenten treffen, muss geregelt werden. Das jedenfalls will die „Sondernutzungszentrale“ des Bezirks Altona. Entweder, die Teilnehmer der „Blankeneser Benzingespräche“ (BBG) zahlen ein saftiges Entgelt, um ihre Fahrzeuge auf dem Blankeneser Marktplatz am 1. Sonntag eines jeden Monats abzustellen, oder sie müssen einen gemeinnützigen Verein gründen, um der Gebührenzahlung zu entgehen. Doch die Liebhaber der historischen Fahrzeuge wollen sich überhaupt nicht organisieren, die spontane Teilnahme an einem unkoordinierten Treffen haben ihren Reiz – nicht aber für die Verwaltung.

Öffentliche Wege, Straßen oder Plätze dienen grundsätzlich dem allgemeinen öffentlichen Verkehr. Gemäß Paragraf 19 des Hamburgischen Wegegesetzes brauchen besondere Nutzungen eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann, aber muss die Behörde nicht erteilen. Und die Sondernutzung kostet: Meistens zwischen 30 und 60 Euro, kann aber auch deutlich darüber liegen. Nämlich dann, wenn es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt.

Nun gibt es Enthusiasten für alte Fahrzeuge, die sich gerne treffen wollen, aber nicht zusätzlich noch mit der Verwaltung über Sondernutzungsrechte und dem entsprechenden Genehmigungsverfahren stellen wollen. Zumal der Aufwand für ein solches Verfahren unter Umständen denselben zeitlichen Aufwand erfordert, wie das jeweilige Treffen, das möglicherweise auch noch kurzfristig wegen Schlechtwetter abgesagt werden muss.

Die Behörde argumentiert, dass ohne jede Regelung ja jederzeit irgendjemand irgendwo ein Event auf öffentlichem Grund veranstalten könnte und beispielsweise Sicherheitsaspekte oder die Belange der Nachbarschaft (Krach) unberücksichtigt blieben.

Alles Argumente, die einleuchten.

Vergangenes Wochenende trafen sich Oldtimer-Freunde auf dem Blankeneser Marktplatz ohne Sondernutzungs-Genehmigung. Bei bestem Wetter tauschten sie technische Details und persönliche Erlebnisse untereinander oder mit Touristen aus, die zufällig am Marktplatz vorbei schlenderten. Beschwerden gab es nicht, auch keine Polizei, die die Fahrer verscheuchten. „Notfalls hätten wir vor Ort unsere Versammlung als Demonstration angemeldet“, sagte einer der Teilnehmer der DorfStadt-Redaktion.

In diesem Fall wären die „aufmüpfigen“ Oldtimer-Fans doch noch organisiert und registriert gewesen – allerdings mit geringerem Aufwand.

Blankeneser lieben es offenbar, sich unbürokratisch zu treffen und spontan oder manchmal auch überraschend zu agieren. Es gibt Beispiele wie die jährlichen Osterfeuer am Elbstrand, Rüschen auf Schinckels Wiese oder das Holz-Schwein von Blankenese, das 2016 urplötzlich am Blankeneser Marktplatz erschien.  Es geht also – oder nicht?

Wie wäre es, wenn das zuständige Amt solche spontanen Veranstaltungen durch einen einfachen Verwaltungsakt ermöglichen würde, bei dem kurzfristig für einfache Aktionen eine Sofortgenehmigung erteilt werden könnte? Digitale Kommunikationswege unterstützen Anmelder und Behörden bei einem solchen Vorgang. Sollte dabei festgestellt werden, dass ein aufwendiges Genehmigungsverfahren notwendig sein sollte, könnte man zumindest bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen eine Art Dauergenehmigung erteilen, um den Aufwand zu minimieren. Gut wäre es auch, wenn die Sondernutzungszentrale selbst ermitteln könnte, ob es sich dabei um eine gemeinnützige Veranstaltung handelt, damit Bürgerinnen und Bürgern solche ohne Gebühren veranstalten können, ohne einen Verein gründen zu müssen. Wer für den Bau und den Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen Steuern zahlt, sollte sie jedenfalls ohne großen Aufwand gemeinnützig  und ohne ein weiteres Mal dafür zahlen zu müssen, nutzen dürfen.

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