Übergewicht bedeutet nicht immer gleich Operation: Ernährungsberatung, mehr Bewegung oder psychotherapeutische Betreuung können vielen Betroffenen helfen. Je höher das Gewicht jedoch ist, desto schwieriger wird es, eigenständig abzunehmen. Irgendwann ist ein Punkt erreicht, an dem eine rein konservative Behandlung nicht mehr die gewünschten Erfolge erzielt.
Bei schwerer Adipositas (BMI > 40, BMI > 35 mit Begleiterkrankungen) hilft daher in der Regel nur noch eine chirurgische Therapie. Entscheidend ist, dass hierdurch der Krankheitsverlauf effektiv unterbrochen wird. Somit kann das Gewicht beispielsweise nach einer Schlauchmagen- oder Magenbypassoperation rasch reduziert werden, Hunger- und Sättigungsgefühl normalisieren sich.
Dr. Mansfeld erklärt: "Hat sich das Mehrgewicht erst einmal verfestigt, pegelt sich der Körper auf dem neu erreichten Höchststand ein. Sollwert nennt sich das. Will man von diesem wieder runter, durch Diät, schaltet der Körper auf Hungersnot um: Er reduziert den Grundumsatz, verlangsamt den Stoffwechsel – das Hunger- und Sättigungsgefühl wird gestört. Durch einen chirurgischen Eingriff können die Körperfunktionen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Den Betroffenen die Schuld für ihre Erkrankung zu geben oder die Adipositasoperation als „leichten Weg“ zu betiteln, ist somit schlicht falsch. Sich einzugestehen, ein Problem zu haben und die einem zustehende Behandlung anzunehmen, zeugen vielmehr von Stärke. Um langfristig das Gewicht nach dem Eingriff halten zu können, benötigen die Patienten zudem einiges an Willenskraft. Darüber hinaus ist eine Operation niemals ein leichtfertiger Schritt.“, so Mansfeld weiter.
Am zertifizierten Adipositaszentrum im Asklepios Westklinikum wird den Patient:innen ein ganzheitliches multimodales Therapiekonzept mit einer Rundum-Versorgung angeboten, die von der primären Betreuung über Ernährungstherapie bei kooperierenden Praxen, Unterstützung und Beratung bei der Bewegungstherapie, Psychotherapie über die Operation bis zur Nachsorge reicht,.
Wenn entsprechend der geltenden S3-Leitlinie vorgegangen wird, so ist in der Regel kein Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse erforderlich, auf die Patient:innen kommen keine Kosten zu.