Reventlowstraße: Hamburger Verwaltungsgericht weist Eilantrag ab

Othmarschen (20. März 2024, Markus Krohn) · Das Hamburger Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der CDU-Bezirksfraktion zum Baustopp der Baumaßnahme in der Reventlowstraße in Othmarschen zurückgewiesen.

In seinem 11-seitigen Beschluss stellt das Gericht fest, dass die CDU-Fraktion weder allein noch in Vertretung für die Bezirksversammlung berechtigt ist, die von der Altonaer Bezirksamtsleiterin ausgesprochene Beanstandung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 29. Februar 2024 gerichtlich überprüfen zu lassen. Dazu sei letztlich nur der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg berufen.

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Eilantrag der Antragstellerin dahingehend ausgelegt, dass sie sich gegen die Beanstandung der Bezirksamtsleitung wendet. Denn nur in Bezug auf die Beanstandung bestehe überhaupt eine Betroffenheit der Antragstellerin. Es handele sich vorliegend um ein Organstreitverfahren, in dem um die Rechtsbeziehungen zwischen der Antragstellerin als Fraktion einer Bezirksversammlung und der Bezirksamtsleitung innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg als juristische Person des öffentlichen Rechts gestritten werde. Hinsichtlich der dem Wortlaut nach begehrten Unterlassung der geplanten Baumaßnahmen sowie Bauvorbereitungsmaßnahmen sei die Antragstellerin als Fraktion nicht betroffen. Sie mache weder eigene Rechte diesbezüglich geltend noch könne sie Rechte anderer, etwa betroffener Verkehrsteilnehmer oder Anlieger geltend machen.

Auch im Hinblick auf die Beanstandung fehle es der Antragstellerin aber an der erforderlichen Antragsbefugnis. Ein gerichtliches Organstreitverfahren diene nicht der Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit einer Maßnahme, sondern dem Schutz von dem antragstellenden Organ oder Organteil zugewiesenen Rechtspositionen. An einer solchen Rechtsposition fehle es der Antragstellerin in Bezug auf die Beanstandung vom 1. März 2024 durch die Bezirksamtsleitung. Adressat der Beanstandung sei nach dem Bezirksversammlungsgesetz allein die Bezirksversammlung, nicht einzelne Fraktionen oder einzelne Mitglieder. Das Gesetz räume der Antragstellerin als Fraktion kein zur eigenständigen Wahrnehmung zugewiesenes wehrfähiges Organrecht zu. Der Umstand, dass durch die Beanstandung die Entscheidung der Bezirksversammlung gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 Bezirksversammlungsgesetz suspendiert und damit zunächst nicht umgesetzt werde, betreffe die Antragstellerin als Teil der Bezirksversammlung lediglich mittelbar, nicht aber in ihrer organschaftlichen Stellung als Fraktion der Bezirksversammlung. Die Antragstellerin sei auch nicht befugt, eine etwaige Rechtsverletzung der Bezirksversammlung (als fremdes Recht in eigenem Namen) gerichtlich geltend zu machen.

Die CDU-Bezirksfraktion bedauerte, dass sich das Gericht nicht inhaltlich mit der Angelegenheit beschäftigt hat. Sven Hielscher, Fraktionsvorsitzender der CDU-Altona kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen: „Das Gericht hat sich mit unserer Frage inhaltlich nicht beschäftigt, sondern unseren Antrag rein formal als nicht zulässig erklärt. Die CDU Fraktion Altona lässt aktuell die Möglichkeit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht prüfen. Damit wären die politischen und rechtlichen Möglichkeiten zum Stopp der Baumaßnahme dann final ausgeschöpft. Für den Einzelhandel in der Waitzstraße und alle Menschen, die auf das Nahversorgungszentrum angewiesen sind, ist das eine bittere Entscheidung. Es bleibt nur der Appell an die Einsicht der Bezirksamtsleitung, die Interessen der Menschen im Stadtteil endlich zu berücksichtigen und die Maßnahme zu stoppen. Insgesamt verbleibt in dieser Angelegenheit ein schaler Nachgeschmack. Die meisten verkehrspolitisch notwendigen Maßnahmen der letzten Jahre wurden aus haushalterischen Gründen in die Warteschleife des sogenannten „Arbeitsspeichers“ verschoben. Diese eine Velorouten-Maßnahme aber wird gegen den Willen des Bezirksparlaments und gegen die Interessen der Menschen im Stadtteil priorisiert und mit aller Gewalt durchgepeitscht.“ 

Das Bezirksamt Altona hält an den Vorbereitungen für die Baumaßnahme Reventlowstraße fest und wird die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz über Maßnahmen im Rahmen des Bauprojekts informieren, teilte das Bezirksamt soeben mit.

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