Zweimal im Jahr wird in Hamburg entschieden, wohin Gelder fließen, die aus Bußgeldern in Strafverfahren stammen. Im Jahr 2025 kamen so knapp 1,39 Millionen Euro zusammen, die an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet wurden. Nach Angaben der Justizbehörde erhielten rund 350 Einrichtungen und Vereine Geld aus dem Sammelfonds; 50 von ihnen wurden erstmals berücksichtigt.

Justizsenatorin Anna Gallina sieht in dem Verfahren einen wichtigen Beitrag für die Stadtgesellschaft. Der Sammelfonds trage „spürbar zur Stärkung des Gemeinwohls“ bei, erklärte sie. Die höchsten Einzelzuweisungen gingen 2025 an den Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e. V. mit 80.205 Euro, an den Weissen Ring, Landesbüro Hamburg, mit 64.628 Euro sowie an Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen e. V. mit 34.943 Euro.

Unterstützt werden sehr unterschiedliche Bereiche: Kinder- und Jugendhilfe, Verkehrserziehung, Verkehrssicherheit, Gesundheit, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst. Gerade diese Breite macht deutlich, dass es bei den Zuweisungen nicht um symbolische Hilfe geht, sondern um praktische Unterstützung für Einrichtungen, die im Alltag oft mit knappen Mitteln arbeiten.

Auch im Hamburger Westen profitieren zahlreiche Institutionen. Aus der vorliegenden Aufstellung fließen gut 70.000 Euro an Einrichtungen und Vereine in den westlichen Stadtteilen. Dazu zählen unter anderem das Altonaer Kinderkrankenhaus mit 6.305 Euro, die DLRG Bezirk Altona mit 8.000 Euro, die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke mit 7.000 Euro und das Suchthilfezentrum Hamburg West Lukas mit 12.000 Euro.

Die Bandbreite der geförderten Einrichtungen zeigt, wie unterschiedlich Gemeinwohl konkret aussehen kann. In Sülldorf-Iserbrook wird die Stadtteildiakonie unterstützt, in Lurup Beratungsarbeit, in Blankenese Familienbildung und Kinderbetreuung, in Oevelgönne der Museumshafen. Auch Projekte wie der Circus ABRAX KADABRAX oder Herzretter e. V. finden sich in der Liste. Es sind Beträge, die für große Haushalte klein wirken mögen, für viele Vereine aber unmittelbar nutzbar sind – für Material, Beratung, Prävention, Betreuung oder konkrete Hilfe.

Der Sammelfonds soll dabei ein transparentes Verfahren sichern. Bußgelder können im Rahmen von Bewährungsauflagen oder bei der Einstellung von Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen gezahlt werden. In Hamburg weisen Gerichte und Staatsanwaltschaften die Gelder grundsätzlich Fördergebieten zu; über die Verteilung entscheiden unabhängige Gremien. Direktzuweisungen bleiben wegen der richterlichen Unabhängigkeit weiterhin möglich.

Für die Einrichtungen im Hamburger Westen ist die Ausschüttung mehr als eine haushaltstechnische Nachricht. Sie ist ein Signal, dass lokale Arbeit wahrgenommen wird: in der Behindertenhilfe, in der Suchthilfe, bei Rettung und Prävention, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kulturprojekten und in der Familienarbeit. Gerade in Zeiten steigender Kosten können solche Zuweisungen helfen, Angebote zu sichern oder kleinere Projekte überhaupt erst möglich zu machen.