Elbvororte (23. Juli 2024, PM) · Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einer Klage des Kinderkrankenhauses Altona (AKK) stattgegeben, in der die Aufhebung der Bewohnerparkzone rund um das Klinikum in Ottensen gefordert wurde.


Dazu Katarina Blume, stellvertretende Landesvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der FDP-Altona: „Der Denkzettel, den das Verwaltungsgericht Hamburg der Innenbehörde im Fall der Bewohnerparkzone am AKK verpasst hat, kommt für uns nicht überraschend. Trotz intensiver Gespräche mit der Klinikleitung im Jahr 2022 wurde an der Bewohnerparkzone festgehalten. Der Denkzettel folgte gestern. Die FDP-Fraktion Altona hatte schon im November 2022 die sofortige Aufhebung der Bewohnerparkzone gefordert. Wir begrüßen deshalb die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausdrücklich und erwarten eine schnelle Reaktion der Innenbehörde."

Das AKK ist ein Fachkrankenhaus für Kinder und Jugendliche und somit Teil der kritischen Infrastruktur. Ungefähr die Hälfte der über 1000 Beschäftigten pendelt aus dem Hamburger Umland ein und ist aufgrund von Wohnort und Schichtarbeit auf die Nutzung des eigenen Pkws angewiesen. Eine Sonderregelung, die eine Parkdauer bis zu 11 Stunden in ausgewiesenen Teilbereichen des sonderbewirtschafteten Gebiets ermöglicht, belastet Mitarbeitende mit 10 Euro pro Arbeitstag. Durchschnittlich müssen also mehr als 200 Euro pro Monat aufgebracht werden, um eventuell einen der wenigen Parkplätze in dem ohnehin überparkten Gebiet zu finden. Hinzu kommt, dass die Regelung dazu beiträgt, dass das Krankenhaus für dringend benötigtes medizinisches Fachpersonal wenig attraktiv ist.


"Am Beispiel der Bewohnerparkzone am AKK wird wieder einmal deutlich, dass Hamburg als Metropolregion gedacht werden muss, in der nicht nur Menschen arbeiten, die auch im Stadtgebiet wohnen. Viele in Hamburg lebende oder arbeitende Menschen werden auch zukünftig auf die Pkw-Nutzung angewiesen sein. Dieser Lebensrealität muss sich der Hamburger Senat stellen", meint Blume.