Nach dem bisherigen Ermittlungsstand waren die Beamten des Polizeikommissariats 25 (PK 25) im Rahmen der Amtshilfe mit einer Gerichtsvollzieherin in der Jevenstedter Straße unterwegs. Dabei wurden die Beamten von einem Mann mit einer Schusswaffe bedroht. Infolge dessen setzten die vor Ort tätigen Polizeibeamten die Schusswaffe ein. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus verbracht und wird dort notfallmedizinisch versorgt.
Das Kriseninterventionsteam (KIT) des Deutschen Roten Kreuzes ist zur psychosozialen Akutbetreuung im Einsatz. Die Polizeibeamten wurden bei dem Einsatz nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verletzt.
Die Waffe des Angreifers wurde beschlagnahmt. Hierbei handelt es sich nach erster Sichtung um eine scharfe Schusswaffe. Aufgrund der bislang vorliegenden Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass der polizeiliche Schusswaffeneinsatz in einer Notwehrsituation erfolgte. Wie in solchen Fällen üblich, wurde das Dezernat Interne Ermittlungen informiert und prüft nun die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns.


