Skip to main content

Fahrrad-Schutzstreifen in Straßen mit Busverkehr können rechtswidrig sein

Das sagt die Transparenzauskunft der Innenbehörde

Hier kontrolliert ein Polizist den Überhol-Abstand auf der Elbchaussee.
Foto: Innenbehörde Hamburg

Nienstedten (28. Februar 2025, PM) · Nach der Aufregung um die Berichterstattung im Herbst letzten Jahres zur Entfernung von Fahrrad-Schutzstreifen im westlichen Teil der Elbchaussee auf einer Länge von 1,5 Kilometern hat die Polizei Hamburg nun erste Unterlagen veröffentlicht, die Licht ins Dunkel bringen.

Bereits im April 2024 hat die Straßenverkehrsbehörde die Schutzstreifen formell weggeordnet. Bis heute wurde die Anordnung noch nicht umgesetzt. In der Anordnung heißt es: "Nach Auskunft von A 43 [Anm.: Behörde für Inneres und Sport, Oberste Straßenverkehrsbehörde]: „... gemäß VwV-StVO zu 82 Abs. IV, S. 2, Nr.5 (Randziffer 12) dürfen Schutzstreifen nur markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Dies kann für eine Hauptverkehrsstraße mit zusätzlichem ÖPNV-Verkehr nicht angenommen werden. Die Markierung des Schutzstreifens ist insofern unzulässig und nicht vorzunehmen!

Im August 2024 hat die Polizei in der Elbchaussee im Bereich des Fahrrad-Schutzstreifens Überholabstand-Kontrollen durchgeführt und hierbei 10 Verstöße mit Hilfe einer Drohne dokumentiert und geahndet. Im September hat die als Verkehrsdirektion bezeichnete zentrale Straßenverkehrsbehörde dann in einer Stellungnahme nach weiteren Gründen gesucht, weshalb die Anordnung aus April zur Entfernung der Schutzstreifen Bestand haben sollte. Der zuständige Mitarbeiter kam zu der Schlussfolgerung, dass die Wasserrinne neben dem Bordstein nicht zur Fahrbahnbreite hinzugerechnet werden könne – entgegen gängiger Praxis.

Die sehr detaillierte Unfallauswertung hat ergeben, dass es seit Einrichtung der Fahrrad-Schutzstreifen auf der Elbchaussee in Nienstedten keine Unfälle gab, die in Zusammenhang hiermit standen. Die Dokumente, in denen sich diese Tatsachen nachvollziehen lassen, hat die Polizei Hamburg erst nach Einreichen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit zweimonatiger Verzögerung über die Plattform fragdenstaat.de zur Verfügung gestellt. Zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung aus April 2024 legte die Polizei Hamburg bislang nicht die Verkehrszeichenpläne vor. Hierzu ist eine neue Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig.

Es existieren von der Überholabstand-Kontrolle Videoaufnahmen, welche bei der Behörde für Inneres und Sport zur Veröffentlichung angefragt wurden. Diese Aufnahmen könnten sehr lehrreich sein, wie Fahrräder überholt und nicht überholt werden sollten. Die Antwort der Innenbehörde ist ausstehend.

Benjamin Harders (Grüne Altona) setzt sich seit 15 Jahren ehrenamtlich für die Verkehrssicherheit in Hamburg ein und hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung zu den Schutzstreifen bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt. Sein Fazit: "Die schmalen Fahrrad-Schutzstreifen mit gestrichelter Linie sind immer Kompromisslösungen bei beengten Platzverhältnissen und vermitteln eine trügerische Sicherheit. Sinnvoll hieran ist lediglich der Umstand, dass eine optische Einengung der Fahrbahn zu einer Absenkung des Geschwindigkeitniveaus und damit weniger Unfällen führt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die SPD-Innenbehörde so ein Geheimnis daraus macht, was sie angeordnet hat und erst nach einer Klage teilweise veröffentlicht, welche wertvollen Erkenntnisse sie gewonnen hat. Die Ergebnisse sind übertragbar auf alle Straßen in Hamburg, in denen Fahrrad-Schutzstreifen existieren und Wasserrinnen neben dem Bordstein Teil der Fahrbahn sein, Busverkehr die Fahrbahn benutzt, der Mindestüberholabstand von 1,5 m unterschritten wird oder Kraftfahrzeugführende die Fahrradschutzstreifen aufgrund beengter Platzverhältnisse überwiegend mitbenutzen." Die Mitglieder der Bezirksversammlung Altona waren verwundert, als sie erst aus der Presse erfuhren, dass die Schutzstreifen weggeordnet wurden, die Gründe aber nicht kommuniziert wurden.

Auf der Elbchaussee sollen nun zeitnah die Markierungen auf einer Länge von 1,5 km geändert werden, die Schutzstreifen-Markierung entfernt und Hinweisschilder zum Mindestüberholabstand aufgestellt werden.

Immobilienbewertung in den Elbvororten und in der Metropolregion Hamburger Westen - kostenfrei und unverbindlich*
Wohnung
Wohnung
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Grundstück
Grundstück

*Dies ist ein Service von DorfStadt.de und den Immobilienmaklern Wohnen im Norden GmbH Hamburg/Molfsee. Die mit diesem Formular erhobenen Daten werden auf unserem Medien-Server verarbeitet und gleichzeitig an unseren Partner zur Erstellung Ihrer Immobilienbewertung weitergeleitet.

Für die Bewertung ist ein persönlicher Vor-Ort-Termin unabdingbar. Bei einer detaillierten Bestandsaufnahme werden alle wichtigen Daten und Fakten, die zu Ihrer Immobilie relevant sind, aufgenommen. Anschließend analysieren die Experten unter Berücksichtigung vieler Faktoren wie der Bausubstanz, Lage, Alter der Immobilie usw., die Stärken und Schwächen und ermitteln einen realistischen Verkaufspreis und die durchschnittliche Vermarktungsdauer.

Die Bewertung für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück ist professionell, kostenlos und unverbindlich.

Zurück Nächste

Wohnung

Größe der Wohnfläche *
Baujahr
Ort der Wohnung (PLZ)
Anzahl Zimmer
Aufzug vorhanden?
Parkplatz vorhanden?
Einbauküche vorhanden?
Zurück Nächste

Einfamilienhaus

Haustyp *
Größe des Grundstücks
Baujahr
Parkplatz vorhanden?
Wohnfläche
PLZ des Einfamilienhauses
Anzahl Zimmer
Anzahl Stockwerke
Einbauküche vorhanden?
Keller vorhanden?
Zurück Nächste

Mehrfamilienhaus

Grundstücksgröße *
Grundstück erschlossen?
Lage (PLZ) *
Bebaubarkeit
Zurück Nächste

Grundstück

Baujahr *
Anzahl Wohneinheiten
PLZ des Einfamilienhauses *
Wohneinheiten vermietet?
Wohnfläche
Aufzug vorhanden?
Parkplatz vorhanden?
Zurück Nächste

Ihre Persönliche Immobilienbewertung

Vielen Dank für Ihre Auskünfte. Für die kostenlose Immobilienbewertung benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Anrede *
Nachname *
Name *
Firma
Straße/Nr.
PLZ
Ort
Telefon *
E-Mail *
Datenschutzerklärung *

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per e-Mail an marketing@dorfstadt.de widerrufen.

Zurück Nächste