Sülldorf/Rissen (8. Januar 2025, Konrad Matzen) · Umwelt- und Bürgerinitiativen haben einen ergänzenden Nachtrag zu ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur geplanten Ausweisung der Rissen–Sülldorfer Feldmark als Windvorranggebiet vorgelegt. Der Nachtrag vertieft die rechtliche Bewertung und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.
Im Mittelpunkt stehen der geltende Bebauungsplan Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 sowie die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 15 BNatSchG). Der Bebauungsplan ist Ergebnis eines fast 20-jährigen Planverfahrens und verfolgt konsequent das Ziel, die Feldmark als offenen, weitgehend unbebauten Landschaftsraum für Natur, Artenschutz und Erholung zu sichern. Diese Grundentscheidung wurde 2022 vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Der Nachtrag zeigt auf, dass die Errichtung von bis zu acht Windenergieanlagen mit einer Höhe von bis zu 250 Metern einen schwerwiegenden und nicht ausgleichbaren Eingriff in das Landschaftsbild darstellen würde. Ergebnis: Windenergieanlagen sind an diesem Standort nicht genehmigungsfähig.
Jörn Steppke, Initiative NaturErleben Klövensteen, erklärt dazu: „Der Nachtrag macht deutlich, dass eine Ausweisung der Rissen-Sülldorfer Feldmark als Windvorranggebiet den grundlegenden Zielen des geltenden Bebauungsplans diametral entgegensteht. Die planerische Entscheidung für den Schutz dieses Landschaftsraums würde damit faktisch aufgehoben.“
Auch Kai Schmille von der Gesellschaft für ökologische Planung e.V. warnt vor den rechtlichen Folgen: „Neben den bereits in der ausführlichen Stellungnahme vom November 2025 dargelegten fachlichen Punkten zeigt der Nachtrag, dass ein solcher Schritt mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden wäre. Die Eingriffe wären nach § 15 BNatSchG nicht ausgleichbar und damit unzulässig.“
Große Teile der Feldmark sind bereits als Schutz- und Ausgleichsflächen festgesetzt und stehen rechtlich nicht für weitere Kompensationen zur Verfügung. Die Organisationen fordern die zuständigen Fachbehörden auf, den Nachtrag im offiziellen Prüfverfahren zu berücksichtigen und die Rissen-Sülldorfer Feldmark dauerhaft von industrieller Windenergie-Nutzung freizuhalten. Mehrfach schon hatten Vertreter des Bürgervereins Rissen und Bezirkspolitiker auf diese rechtlichen Bedenken hingewiesen.
Hamburg muss bis 2035 0,5 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen. Die Stadt sucht daher aktiv nach neuen Flächen für Windenergie, um seine Ziele im Rahmen des Wind-an-Land-Gesetzes zu erfüllen, wobei derzeit 19 potenzielle Gebiete intensiv geprüft werden, vor allem in den Bezirken Bergedorf und Harburg sowie im Hafen, aber auch in den Bezirken Wandsbek und Altona. Die Befürchtungen von Windkraftgegnern in den westlichsten Stadtteilen bekamen neuen Schub, nachdem bekannt geworden war, dass Windkraftanlagen-Investoren bereits aktiv mit Landwirten in der Sülldorf-Rissener Feldmark über Pachtverhältnisse verhandelten.
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