In Deutschland bleibt Bargeld trotz wachsender Beliebtheit von Kartenzahlungen das meistgenutzte Zahlungsmittel im Alltag. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank bevorzugen rund 72 Prozent der Verbraucher Scheine und Münzen, etwa die Hälfte aller Transaktionen wird weiterhin bar abgewickelt. Umso sensibler reagieren viele Bürger, wenn staatliche Stellen den Zugang zu Bargeld einschränken.

Genau dieser Eindruck entsteht derzeit beim Hamburg Service. Bei der Online-Terminvergabe im Einwohnerwesen werden Bürger mit dem Hinweis konfrontiert, dass vermehrt auf Kartenzahlung umgestellt werde und eine Bargeldzahlung nicht garantiert werden könne. Eine Formulierung, die Kritiker als „bargeldfeindlich“ empfinden – und die für Verunsicherung sorgt.

Hintergrund: Nicht alle Standorte des Hamburg Service akzeptieren noch Bargeld. Der Senat bestätigt, dass Barzahlungen lediglich an ausgewählten Standorten möglich sind. Damit, so die Argumentation, liege kein genereller Ausschluss vor – und somit auch kein Verstoß gegen geltendes Recht

Tatsächlich ist die Rechtslage komplex. Zwar legt § 14 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank fest, dass Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sind öffentliche Stellen grundsätzlich verpflichtet, Bargeld anzunehmen – allerdings mit Ausnahmen, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt und kein vollständiger Ausschluss erfolgt.

Das wollen manche Bürger nicht hinnehmen. So auch ein Leser der DorfStadt-Zeitung, der sich an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft wandte. Er und weitere Bürger monieren weniger die eingeschränkte Verfügbarkeit selbst, sondern vor allem die mangelnde Transparenz. Denn im Buchungsprozess wird zwar allgemein auf mögliche Einschränkungen hingewiesen – konkrete Informationen darüber, welcher Standort Bargeld akzeptiert und welcher nicht, fehlen jedoch.

Der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich inzwischen mit dem Thema befasst. In seiner Sitzung Ende April 2026 sprach sich der Ausschuss dafür aus, das Anliegen „zur Berücksichtigung“ an den Senat zu überweisen – eine Empfehlung, die die Bürgerschaft Anfang Mai annahm.

Die Forderung ist klar formuliert: Bürger sollen bereits vor der Terminbuchung erkennen können, an welchen Standorten Bargeld akzeptiert wird. Zudem soll in jedem Bezirk eine ausreichende Anzahl von Standorten erhalten bleiben, an denen Barzahlung möglich ist – nicht nur theoretisch, sondern praktisch erreichbar.

Verbindlich ist diese Vorgabe für den Senat jedoch nicht. Er ist lediglich verpflichtet, dem Ausschuss zu berichten, welche Maßnahmen er ergreift. Ob und wie schnell sich für die Bürger spürbare Änderungen ergeben, bleibt daher offen.