Ein DorfStadt-Leser berichtete von dem Vorfall auf Höhe der Elbchaussee 219. In die Hecke seien große Löcher geschnitten worden, um dahinter rote Markierungen zu setzen. Der Eigentümer war sowohl von den Vorgängen überrascht worden. Eine Nachfrage bei der Polizei hatte zunächst keine Erkenntnis gebracht. Für Beobachter sah das so aus, als würden dort Vermessungsarbeiten stattfinden, angekündigt waren die Arbeiten nicht.
Hinter der Buchenhecke befindet sich ein Zaun, dahinter ein Hydrant und eine weitere Lebensbaum-Hecke – allerdings nur noch am Hauptstamm erkennbar. Der Rest der Hecke ist im Schatten der davor gesetzten Buchenhecke und großer Bäume am Rand der Straße verdorrt. Der Verdacht liegt nahe: Möglicherweise hat der Eigentümer des Grundstücks eine Hecke vor die eigentliche Grundstücksgrenze gesetzt, was jetzt von der Stadt aufgedeckt wird. Möglicherweise, ohne dass es dem aktuellen Grundstückseigner bekannt oder bewusst ist.
Nach Rücksprache mit der Gesamtprojektleitung von Hamburg Wasser (HW), die gerade dabei sind, den nächsten Streckenabschnitt der Elbchaussee-Sanierung zu planen, gibt ein Sprecher des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer in Hamburg (LSBG) eine Rückmeldung: „Ja, das ist korrekt“, bestätigt der Sprecher. „Auf öffentlichem Grund wurden zum Beispiel Hecken gepflanzt sowie zum Teil auch Zäune und Mauern errichtet. Für die geplanten Leitungsbauarbeiten an der Elbchaussee müssen zum Teil die Hecken, Sträucher und Zäune weichen. Daher hat die Gesamtprojektleitung HW im Vorfeld der Leitungsbaumaßnahmen die Grundstücksgrenzen vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung abstecken lassen.“
Rote Markierungen hinter der Buchenhecke zeigen die neu vermessene Grundstücksgrenze an. Foto: Markus Krohn
Die Anwohner aus dem jetzt bevorstehenden Abschnitt Halbmondsweg bis Liebermannstraße wurden von der Gesamtprojektleitung HW laut LSBG-Sprecher mit einem Schreiben informiert. Zudem fanden am 1., 3. und 8. September Vor-Ort-Termine statt. Ein weiterer Termin sollte am 10. September stattfinden. Bei diesen Terminen werden die Anwohner über die notwendigen Rodungen informiert und haben die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen.
Die Arbeiten im Bereich Liebermannstraße bis Halbmondsweg werden demnächst fortgesetzt. Alle in diesem Bereich betroffenen Anwohner wurden informiert. Die Anwohner im Bereich Halbmondsweg bis Parkstraße werden zum gegebenen Zeitpunkt ebenfalls von der Gesamtprojektleitung HW informiert.
Nicht der einzige Fall
Der Vorfall an der Elbchaussee ist kein Einzelfall. Immer wieder nutzen Eigentümer öffentlichen Grund, um ihr Grundstück scheinbar zu vergrößern – sei es durch Hecken, Zäune oder Mauern, die über die tatsächliche Grenze hinausragen.
In Bonn-Lessenich geriet ein Hauseigentümer 2019 mit der Stadt in einen erbitterten Streit, weil er einen 37 Meter langen und 2,12 Meter hohen Gartenzaun mit PU-Bändern als Sichtschutz errichtet hatte. Die Stadt hielt den Zaun für zu massiv und kündigte die Ablehnung des Bauantrags an – mit der Folge eines möglichen Rückbaus. Der Eigentümer hatte nicht gewusst, dass er überhaupt eine Baugenehmigung benötigte, und beklagte sich über „reine Willkür“ der Stadt.
Rechtlich ist die Lage eindeutig: Nach § 903 BGB darf jeder Eigentümer entlang der Grenze auf seinem eigenen Grundstück Einfriedungen errichten. Doch sobald Zaun, Mauer oder Hecke auf fremdem Grund stehen – sei es das Nachbargrundstück oder öffentlicher Raum – liegt ein Überbau oder eine Eigentumsbeeinträchtigung vor. Die Folgen können gravierend sein: Der Eigentümer muss mit der Rückbauverpflichtung rechnen, kann Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein und im schlimmsten Fall sogar mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch rechnen. Bei Grenzverletzungen zu öffentlichem Grund drohen zudem Ordnungsgelder.
Warum machen Eigentümer so etwas?
Die Motive sind vielfältig, doch häufig steht Unwissenheit im Vordergrund. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass der Zaun oder die Hecke, die schon seit Jahrzehnten steht, automatisch die Grundstücksgrenze markiert. Sie verlassen sich auf den augenscheinlichen Verlauf und lassen sich nicht vermessen. Dazu kommt der Wunsch nach mehr Privatsphäre und Sichtschutz – besonders an stark befahrenen Straßen wie der Elbchaussee. Einige nutzen den öffentlichen Raum schlicht bewusst aus, um ein größeres Grundstück vorzutäuschen und damit den Wert ihrer Immobilie zu steigern.
Die Stadt Hamburg scheint nun konsequent durchzugreifen. Die Vermessungsarbeiten an der Elbchaussee sind ein deutliches Signal: Wer öffentlichen Grund in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, dass früher oder später die roten Markierungen kommen – und mit ihnen die Aufforderung, das Eigene vom Fremden zu trennen.




















