Für die Hamburger Mietwohnung von Olaf Scholz sind nach Angaben des Bundes der Steuerzahler bereits 2021 besondere Sicherheitsfenster angefertigt worden. Eingebaut wurden sie damals jedoch nicht. Nun soll die Maßnahme kurzfristig nachgeholt werden. Auch der NDR berichtet, dass Scholz' Wohnhaus in Altona Ende August für die Bauarbeiten eingerüstet werden soll.

Warum der Einbau fast fünf Jahre lang unterblieb, bleibt weiter offen. Die inzwischen zuständige Verwaltung des Deutschen Bundestages erklärt nach den vorliegenden Angaben selbst, sie kenne den Grund für die Verzögerung nicht. Trotzdem werde das Projekt weitergeführt. Genau diese Unklarheit ist es, die den Fall politisch brisant macht.

Besonders heikel ist dabei die Frage, welche Rolle Scholz selbst spielte. Nach Darstellung der Bundestagsverwaltung können bauliche Sicherungsmaßnahmen nur "im Einvernehmen mit der jeweiligen Schutzperson" umgesetzt werden. Ob Scholz oder sein Büro Einfluss darauf nahmen, dass der Einbau 2021 ausblieb oder nun doch stattfinden soll, bleibt jedoch unbeantwortet. Das Büro des Ex-Kanzlers habe den bisherigen Angaben "nichts hinzuzufügen", heißt es in den vorliegenden Unterlagen.

Kritik kommt vom Bund der Steuerzahler. Dessen Landesvorsitzender Sascha Mummenhoff nennt den Vorgang "nicht nachvollziehbar". Wörtlich sagt er: "Fünf Jahre lang werden Sicherheitsfenster nicht eingebaut. Jetzt wird das Projekt fortgesetzt, obwohl die zuständige Verwaltung den Grund für die Verzögerung nicht kennt." In einer weiteren Stellungnahme legt Mummenhoff nach: "Hat Olaf Scholz den Einbau beeinflusst oder nicht? Wenn nicht, kann sein Büro das mit einem Satz klarstellen."

Der Fall sorgt auch deshalb für Aufmerksamkeit, weil es nicht um einen dauerhaft genutzten Hauptwohnsitz geht. Scholz lebt überwiegend in Potsdam, seine Hamburger Wohnung gilt als selten genutzt. Dennoch wurde sie nach den vorliegenden Informationen bis Ende 2025 über Jahre nahezu rund um die Uhr bewacht. Die Personalkosten sollen sich nach NDR-Angaben auf bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr belaufen haben.

Unklar ist zudem, wie hoch die Gesamtkosten für Planung, Herstellung und Einbau der Fenster tatsächlich sind. Die Bundestagsverwaltung nennt bislang keine Summe und verweist nach den vorliegenden Angaben auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Gleichzeitig gibt es eine neue Entwicklung bei der Eigentumsfrage: Der Immobilieneigentümer soll bereit sein, die öffentlich finanzierten Sicherheitsfenster nach dem Einbau zu übernehmen. Zu welchem Wert und unter welchen Bedingungen das geschehen soll, ist bislang ebenfalls nicht bekannt.

Damit bleibt ein Vorgang offen, der weit über eine bauliche Sicherheitsmaßnahme hinausreicht. Es geht um die Frage, wie staatliche Schutzinteressen, politische Verantwortung und der Einsatz öffentlicher Mittel zusammenwirken. Oder, wie Mummenhoff es formuliert: "Sicherheitsrelevante Einzelheiten müssen geheim bleiben. Aber die Verschlusssacheneinstufung darf nicht als pauschale Begründung dienen, um sämtliche Fragen zum Umgang mit Steuergeld abzublocken."