Nach intensiver Bürgerbeteiligung und anhaltendem Druck aus der Bevölkerung wollen SPD, CDU und Grüne in der Bezirksversammlung Altona konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Situation im Bereich des Rugenbargs nachhaltig zu verbessern.

Im Zentrum der Planungen steht die Einführung neuer Tempozonen: Auf dem Abschnitt zwischen Osdorfer Landstraße und Am Osdorfer Born soll künftig ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 eingerichtet werden. Für den anschließenden Bereich bis Rugenfeld ist eine Tempo-30-Zone vorgesehen.

Die Forderung nach einer Verkehrsberuhigung ist nicht neu. Bereits 2019 unterzeichneten mehr als 1.000 Bürger eine Petition, die genau diese Maßnahmen verlangte. In den jüngsten Beteiligungsverfahren bestätigte sich dieses Bild: Ein Großteil der Rückmeldungen bezog sich auf Verkehrsprobleme, Sicherheitsbedenken und den Wunsch nach einer höheren Aufenthaltsqualität im Quartier.

Die Ausgangslage ist angespannt: Die Gehwege entlang des Rugenbargs sind stellenweise nur rund 1,50 Meter breit, an Engstellen sogar noch schmaler. Begegnungsverkehr wird so zur Herausforderung, insbesondere für Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen. Gleichzeitig wird die Straße durch den lokalen Einzelhandel stark frequentiert – viele Fußgänger queren die Fahrbahn an unterschiedlichen Stellen, häufig ohne gesicherte Übergänge.

Auch für den Radverkehr ist die Situation problematisch. Ein kurzer, nicht regelkonformer Radwegabschnitt zwingt viele Radfahrer dazu, auf Gehwege auszuweichen – oft entgegen der Vorschriften. Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern sind die Folge.

Besonders kritisch ist die Lage für Schüler. Der Rugenbarg ist ein zentraler Schulweg für Kinder der Grundschule Goosacker und des Lise-Meitner-Gymnasiums. Hohe Geschwindigkeiten, unübersichtliche Ausfahrten und eingeschränkte Sichtverhältnisse erhöhen das Risiko im Straßenverkehr deutlich.

Nach Einschätzung der Bezirkspolitik dürfte die Verkehrsberuhigung keine negativen Auswirkungen auf den Busverkehr haben. Schon heute fahren Busse in diesem Bereich mit angepasster Geschwindigkeit, insbesondere in Kurvenbereichen und an sensiblen Punkten wie Haltestellen oder Fußgängerüberwegen.

Neben den Tempozonen sollen weitere Maßnahmen geprüft werden. Dazu zählen Verbesserungen für sichere Querungen, eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs sowie bauliche Anpassungen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Ortskern.

Die Umsetzung ist jedoch an formale Verfahren gebunden. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Behörde für Inneres und Sport, die den Maßnahmen zustimmen müssen.