Am 30. September hat die Hamburg Port Authority (HPA) den Auftrag für die Fällarbeiten vergeben. Rund 290 Bäume sollen am Bubendey-Ufer fallen, vor allem Pappeln, dazu Weiden, Eschen, Eichen, Ulmen und Ahorn. Am selben Tag übergab der Verein „Elbwald retten“ 15.520 Unterschriften an Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit. Die Schwelle von 10.000 wahlberechtigten Hamburgern für eine Volkspetition nach Artikel 29 der Verfassung ist damit deutlich überschritten. Die Unterschriften werden noch geprüft, verhandelt ist bislang nichts. Der Verein wirft der HPA nun vor, Fakten zu schaffen, bevor die Bürgerschaft überhaupt Gelegenheit hatte, sich mit der Sache zu befassen.

Franz Hermann, Vorsitzender von „Elbwald retten“, spricht von einer Aushöhlung des demokratischen Instruments. Aus seiner Sicht gibt es zudem keinen sachlichen Grund zur Eile. Der Bau der neuen Containerterminals, für den die Bäume weichen sollen, kann nach Einschätzung der Initiative nicht vor 2028 beginnen, weil die beihilferechtliche Prüfung der Hafenwesterweiterung auf europäischer Ebene noch aussteht.

An diesem Punkt wird die Angelegenheit international. Ohne Zustimmung der zuständigen EU-Kommission für den Wettbewerb dürfen nach europäischer Rechtsprechung keine irreversiblen Maßnahmen vollzogen werden. Einen gefällten Baum bekommt niemand zurück – und genau das macht die Rodung aus Sicht ihrer Gegner zum Vorgriff. Unter dem Aktenzeichen 2026/10630538 befasst sich die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission mit der geplanten Abholzung. Geleitet wird das Haus von Anthony Whelan, seit April dieses Jahres Generaldirektor des Wettbewerbsressorts.

Die Kommission selbst hält sich bislang bedeckt. Offiziell bestätigt ist kein laufendes Verfahren zum Elbwald, und eine Bewertung des Hamburger Vorgangs ist aus Brüssel nicht zu vernehmen. Whelans Behörde äußert sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Vorgängen, solange diese nicht förmlich eröffnet sind. Aus dem Umfeld des Generaldirektors heißt es lediglich, der Vorgang sei bekannt und werde geprüft – eine Formulierung, die Juristen beider Seiten aufmerksam registrieren dürften, weil sie alles und nichts bedeuten kann.

Auf Hamburger Seite weist die HPA den Vorwurf des Rechtsbruchs zurück. Das Projekt sei seit vielen Jahren geplant, alle Umweltfolgen seien geprüft worden, Gerichte hätten sämtliche Klagen abgewiesen. Der Planfeststellungsantrag stammt aus dem Jahr 2009, der Planfeststellungsbeschluss wurde 2016 erteilt. Die Rodung sei damit Teil eines genehmigten Vorhabens. Eine EU-Genehmigung, so die Hafenbehörde in früheren Schreiben, sei für die Fällungen nicht erforderlich. Als Ausgleich sind in Abstimmung mit der Obersten Forstbehörde Ersatzpflanzungen im Kreis Segeberg vorgesehen. Und: Eine laufende Petition, heißt es aus dem Haus, bedeute nicht, dass ein Projekt in dieser Zeit ruhen müsse.

Die Vergangenheit gibt dem Streit zusätzliche Schärfe. Bereits im Februar dieses Jahres hatte die HPA eine Teilrodung durchgeführt und Trauerweiden, die in die Elbe ragten, sowie rund 50 Pappeln gefällt – nach Darstellung des Vereins ohne die vorgeschriebene öffentliche Beteiligung und vor der noch ausstehenden EU-Entscheidung. Damals wie heute verweist die Hafenbehörde auf den bestandskräftigen Beschluss. Der Verein hingegen spricht von einer Teilrodung, die rechtlich angreifbar sei.

Nun also der nächste Schritt: „Elbwald retten“ hat nach eigenen Angaben einem Eilantrag beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Die Begründung: Eine Rodung vor der Verhandlung der Volkspetition mit der Bürgerschaft widerspreche dem Paragrafen 29 der Hamburgischen Verfassung. Ob das Gericht dem folgt, ist offen – ein Eilantrag ist kein Urteil, und eine Entscheidung liegt bislang nicht vor.

Auf dem Spiel steht ein ökologisches Kleinod: Der Elbwald ist keine Kulisse, sondern Lebensraum: streng geschützte Fledermausquartiere an seiner Ostseite, Brutstätten, und ein über einen Kilometer langer grüner Saum, der alljährlich Hunderttausende Erholungssuchende vom anderen Elbufer aus anschauen. Diplomforstwirt Markus Mössel, Mitglied des Vereins, nennt die Bäume „stattlich bis monumental“ und hält die Rede vom bloßen Sichtschutz für eine Schutzbehauptung. Die Gegenseite verweist auf nautische Sicherheit und größere Wendeflächen für Containerschiffe – und darauf, dass die Drehkreiserweiterung nach Einschätzung der Kritiker auch mit einem Bruchteil der Fällungen zu haben wäre.

Was in den kommenden Wochen geschieht, entscheidet sich an zwei Orten gleichzeitig: in einem Hamburger Gerichtssaal und in den Büros der Generaldirektion Wettbewerb am Brüsseler Madou-Platz. Zwei Verfahren, ein Wald. Der Herbst ist die Zeit, in der gefällt wird – bis Ende Februar dürfen die Sägen laufen, dann beginnt die Nistsaison. Es bleibt nicht viel Zeit.

Elbwald: Brüssel schaltet sich ein