Die Szene, die eine Anwohnerin aus dem Op’n Hainholt schildert, klingt wie aus einem Krimi: Gegen 3:40 Uhr soll eine Drohne langsam und gezielt über mehrere Grundstücke geflogen sein. Am Morgen habe sie die Aufnahmen ihrer Außenkamera ausgewertet – und nachts selbst nicht nur das Fluggerät gesehen, sondern nach eigener Aussage auch Geräusche wahrgenommen. Rund 20 Minuten lang soll sich die Drohne in niedriger Höhe über Gärten und in Richtung Haustüren bewegt haben.
In der Nachbarschaft ist die Verunsicherung seitdem groß: Eine weitere Anwohnerin berichtet von einem ähnlichen Vorfall und hat nach eigenen Angaben ein Video davon aufgenommen und auf Facebook geteilt. Darauf soll eine handelsübliche Drohne mit kleiner Kamera zu sehen sein, die sich über eine Hecke in einen Garten absenkt. Für viele Nachbarn stellt sich nun die Frage: Wer steuert solche Geräte nachts über private Grundstücke – und mit welchem Ziel?
Die Sorge wird dadurch verstärkt, dass Nachbarn zeitgleich von Personen berichten, die mit Zetteln unterwegs gewesen sein sollen und offenbar um Geld bettelten. Von einer Gruppe ist die Rede, einzelne Personen sollen von der Polizei kontrolliert worden sein. Ob diese Beobachtungen mit den Drohnenflügen in irgendeinem Zusammenhang stehen, ist allerdings unklar. Belege dafür gibt es bislang nicht.
Vieles ist beobachtet, manches gefilmt, anderes wird in Nachbarschaftsgruppen weitergegeben. Aus einem Verdacht wird schnell ein Gerücht. Zugleich wäre es fahrlässig, die Sorgen einfach abzutun. Denn wer nachts eine Kameradrohne über fremde Wohngrundstücke steuert, überschreitet zumindest eine Grenze des privaten Lebensraums.
Nachts keine Drohnenflüge zulässig
Rechtlich ist der Drohnenflug über Wohngrundstücken klar geregelt. Nach den Informationen der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (Dipul) ist der Betrieb über Wohngrundstücken grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – etwa, wenn der betroffene Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ausdrücklich zugestimmt hat. Ausnahmen gelten unter anderem für sehr leichte Drohnen ohne Aufnahme- und Übertragungstechnik oder für bestimmte berechtigte Betriebszwecke in größerer Höhe; zudem darf diese Ausnahme nicht zwischen 22 und 6 Uhr genutzt werden.
Auch die Deutsche Flugsicherung weist darauf hin, dass für bestimmte Drohnenflüge weitere Einschränkungen gelten, unter anderem über Wohngrundstücken. Zuständig sind je nach Fall die Landesluftfahrtbehörden; vor dem Flug sollten sich Drohnenpiloten über Luftraum, Geozonen und geltende Regeln informieren.
Für die Anwohner in Sülldorf bleibt dennoch vor allem ein Gefühl: beobachtet zu werden. Besonders ältere und alleinstehende Nachbarn seien verunsichert, heißt es in den Chats. Der Appell aus der Nachbarschaft lautet deshalb: aufmerksam bleiben, ungewöhnliche Beobachtungen dokumentieren, aber keine voreiligen Schlüsse ziehen.
Die Polizei Hamburg teilte auf Anfrage der Redaktion mit, dass ihr derartige Vorfälle im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten bislang nicht bekannt geworden beziehungsweise nicht angezeigt worden seien. Das bedeutet nicht, dass die Beobachtungen belanglos sind – wohl aber, dass Verdachtsmomente offiziell gemeldet werden müssen, damit sie geprüft werden können.
Notfalls 110 wählen
Wer den Verdacht hat, dass ein Grundstück ausgespäht wird oder eine Drohne unerlaubt über dem eigenen Garten fliegt, sollte deshalb nicht nur in Nachbarschaftsgruppen posten. Bei akutem Verdacht oder wenn sofortiges Handeln erforderlich ist, verweist die Polizei Hamburg auf den Notruf 110; Anzeigen können zudem über die Onlinewache erstattet werden. Für Hausbesitzer bietet die Polizei Hamburg außerdem eine kostenlose kriminalpolizeiliche Beratung zum Einbruchschutz an. Dabei geht es unter anderem um Fenster, Türen, Außenbeleuchtung, Alarmanlagen, Sichtschutz und das eigene Verhalten im Alltag.
Der Fall aus Sülldorf zeigt, wie schnell moderne Technik in Wohngebieten zum Sicherheitsproblem werden kann – selbst dann, wenn noch gar nicht feststeht, ob eine Straftat vorbereitet wurde. Eine Drohne ist klein, leise und aus der Entfernung schwer zuzuordnen. Gerade deshalb gilt: Wer nachts über fremde Gärten fliegt, muss mit Misstrauen rechnen. Für die Nachbarn bleibt vorerst nur Wachsamkeit. Nicht aus Panik, sondern aus Vernunft. Denn Privatsphäre endet nicht am Gartenzaun – und wer sie aus der Luft verletzt, muss erklären können, warum.





















