Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird im Rahmen der anstehenden Beteiligung der Öffentlichkeit zu der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms „Windenergiegebiete in Hamburg" eine öffentliche Informationsveranstaltung vor Ort in Sülldorf durchführen. Die Bezirksversammlung Altona hatte dies in ihrer Septembersitzung gefordert – ein Beschluss, der in der Behörde Gehör gefunden hat. Die frühzeitige Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist bereits abgeschlossen; die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und als Fragenkatalog veröffentlicht. Der Zeitpunkt der neuen Öffentlichkeitsbeteiligung wird frühzeitig bekannt gegeben, heißt es aus der Behörde. Ursprünglich war sie für das vierte Quartal 2026 vorgesehen, nach Einschätzung der Initiative NaturErleben Klövensteen verschiebt sie sich womöglich auf das Jahresende.

Für die Bezirksfraktionen in der Bezirksversammlung Altona steht die Feldmark unter einem besonderen Schutz. Man will dort keine weiteren baulichen Veränderungen vornehmen. Am 25. Juni 2026 verabschiedeten SPD, Grüne, CDU, FDP, Volt und Die Linke eine gemeinsame Stellungnahme, die sich einstimmig gegen die Ausweisung als Windenergiegebiet und gegen die Errichtung von Anlagen ausspricht. Zugleich stellte die Bezirksversammlung fest, dass der geltende Bebauungsplan Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 einer Änderung für ein Windvorranggebiet entgegensteht und bat das Bezirksamt, eine entsprechende Änderung nicht vorzunehmen. Im Stadtentwicklungsausschuss vom 2. September 2026 wurde diese Haltung noch einmal bekräftigt. Die Fraktionen betonen dabei ausdrücklich, dass sie den Ausbau der Windenergie und Hamburgs Verantwortung für die Energiewende mittragen – nur eben nicht an dieser Stelle.

Die Hansestadt steht dagegen unter dem Druck, einen Teil ihrer Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz muss Hamburg bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 0,25 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete nachweisen, das entspricht rund 189 Hektar, bis zum 31. Dezember 2032 sind es 0,5 Prozent oder rund 378 Hektar. Der Senat will das Ziel von 0,5 Prozent bereits bis Ende 2027 erreichen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft prüfen dafür jede verfügbare Fläche in der Hansestadt auf Eignung. Die Gesamtgröße der Änderungsbereiche liegt nach derzeitigem Stand bei etwa 764 Hektar und verteilt sich über die Bezirke Hamburg-Mitte, Altona, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Derzeit werden die abschließenden Gutachten ausgewertet, danach muss der Senat entscheiden.

In Altona geht es um eine Fläche, die in früheren Verfahren mit 74,2 Hektar beziffert wurde; nach der jüngsten Plankorrektur ist sie kleiner geworden – die Wedeler Au wurde wegen der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie herausgenommen. Für die Gegner ist das eine Mogelpackung: Die Rotoren könnten den ausgesparten Bereich überstreichen, und fünf bis sechs Anlagen seien weiterhin möglich. In der von der Stadt beauftragten avifaunistischen Untersuchung wurde die Feldmark in die höchste Konfliktklasse K5 eingestuft. Als geschützte Arten im Umfeld gelten Rotmilan, Rohrweihe, Uhu und Weißstorch; das Naturschutzgebiet Schnaakenmoor liegt in geringer Entfernung.

Etliche Verbände laufen im Hamburger Westen Sturm gegen die Pläne. Getragen werden sie von einem Bündnis, dem die Gesellschaft für ökologische Planung, die Initiative NaturErleben Klövensteen sowie mehr als zwanzig weitere Natur-, Bürger- und Reitervereine angehören, darunter die NABU Gruppe West, der Bürgerverein Sülldorf Iserbrook, das Zukunftsforum Rissen, der Blankeneser Bürger-Verein und die Klövensteenreiter sowie die Bezirksjägergruppe Altona. Im November 2025 legten sie eine 28-seitige Stellungnahme vor, im Januar 2026 folgte ein rechtlicher Nachtrag mit dem Ergebnis, dass Windenergieanlagen an diesem Standort nicht genehmigungsfähig seien. Im Juli 2026 reichten sie eine mehr als 50-seitige Einwendung mit 17 Organisationen nach, die sich auf die eigenen Fachgutachten der Stadt stützt, und fordern darin, die Feldmark vollständig aus beiden Planwerken herauszunehmen. Die Petition „Klimaschutz ja, aber nicht so: Keine Windräder in Hamburger Landschaftsschutzgebieten!" hat nach Angaben der Initiatoren inzwischen fast 10.000 Unterschriften gesammelt; sie wird von 23 Organisationen unterstützt und richtet sich gegen die Inanspruchnahme aller Landschaftsschutzgebiete, nicht nur der Feldmark.

Die Ankündigung einer Informationsveranstaltung ist ein kleiner Erfolg für die Bürgerinitiative. Man erhofft sich nähere Hintergrundinformationen und Hinweise darauf, ob hier tatsächlich Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen. NaturErleben Klövensteen will das mit allen verfügbaren Mitteln verhindern, um die Rissen-Sülldorfer Feldmark als unbebauten Landschafts- und Naturraum zu erhalten. Die Stadtentwicklungsbehörde betont unterdessen immer wieder, dass allein die Ausweisung als Windenergiegebiet nicht bedeutet, dass dort tatsächlich Anlagen entstehen werden – und dass die Feldmark nicht anstelle einer besser geeigneten Fläche ausgewiesen werde, weil die nutzbaren Flächen im dicht besiedelten Hamburg insgesamt sehr begrenzt seien. Die Tatsache, dass Investoren bereits bei den Grundeigentümern angefragt haben, deutet andererseits darauf hin, dass diese den Standort durchaus als beachtenswert einschätzen.

Wie es weitergeht

Es wird nicht einfach sein, abzuwägen, welche Interessen schwerer wiegen. Umso wichtiger ist es, den Austausch zwischen Behörden, Politikern und Bürgern aufrechtzuerhalten. Nur so schafft man es, eine Entscheidung nachvollziehbar für alle zu gestalten. Wie sie auch immer ausfällt.