DorfStadt wünscht frohe Ostern!

  • Feuerwehr bittet um Beachtung dieser Sicherheitshinweise beim Abbrennen von Osterfeuern
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Die Feuerwehr Hamburg bitte um Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, um größere Unfälle zu vermeiden. Die Feuerwehr Hamburg bitte um Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, um größere Unfälle zu vermeiden. Foto: PR/Feuerwehr Hamburg
Blankenese (18. April 2019, PM/Krohn) · Osterfeuer haben in Hamburg eine sehr lange Tradition. Auch in Blankenese finden an diesem Wochenende bei sonnigem Wetter und wenig Wind wieder die traditionellen Osterfeuer statt. Um allen Beteiligten ein ungetrübtes Erlebnis zu ermöglichen, hat die Feuerwehr heute Nachmittag Sicherheitsregeln herausgegeben, um deren Beachtung sie bittet. Je mehr Menschen sich an die Sicherheitsregeln halten, desto eher wird ein Osterfeuer geduldet. Das gilt nicht nur für den Elbstrand, sondern für jedes privates Osterfeuer, die grundsätzlich in Hamburg verboten sind.
Die nachfolgenden Informationen der Feuerwehr Hamburg sollen dazu beitragen, die traditionellen Feuer zum Osterfest zu einem für alle Beteiligten ungetrübten Ereignis werden zu lassen.
  • Die Zustimmung des Grundeigentümers für ein Osterfeuer ist erforderlich.
  • Es dürfen sich aus dem Abbrennen des Osterfeuers keine Brandgefahren für die Nachbarschaft ergeben. Abstände zu Gebäuden mit harter Bedachung mindestens 100 m und zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Reetdächer) mindestens 200 m
  • Die Größe der Stapel dürfen 5 m Höhe und 8 m Durchmesser nicht überschreiten.
  • Zum traditionellen Osterfeuer gehört nur Holz als Brennmaterial. Autoreifen, Öle und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
  • Weil eine Rauchentwicklung nicht immer vermeidbar ist, muss ein Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von mindestens 200m eingehalten werden.
  • Die Erreichbarkeit für die Feuerwehr muß in jedem Falle gewährleistet sein. Rettungswege sind frei zu halten.
  • Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten durch die Auswirkungen des Osterfeuers so wenig wie möglich belästigt werden. Diese Überlegungen sind bei der Standortauswahl zu berücksichtigen.
  • Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist.
  • Für den Fall, dass mit zahlreichen Zuschauern zu rechnen ist, sind insbesondere Fragen der Feuerwehrzufahrt, des Parkraumes, des Aufstellens von Abfallkörben und der Vorhaltung von Toiletten, zu klären. Für Lautsprecherbenutzung, Abgabe von Speisen und Getränken, Sondernutzungen, können Erlaubnisse erforderlich sein.
Beim Unterschreiten der genannten Sicherheitsabstände, bei starker Trockenheit, ungünstiger Windrichtung und -stärke muss aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit evtl. zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden, dass das Gefahrenrisiko reduziert wird. Das sind unter anderem folgende Maßnahmen:
  • - Wahl des Abbrennplatzes unter Berücksichtigung der Witterung (Trockenheit, Windrichtung u. Windstärke)
  • - Reduzierung des Brandgutes
  • - Vorhaltung eigener Löschgeräte
  • - Sicherheits- u. Ordnungskräfte
Die Hamburger Feuerwehr bittet darum, diese Sicherheitsmaßregeln einzuhalten, da sich sonst daraus eine Zunahme der Gefährdung ergeben kann, bis hin zur fahrlässigen Brandstiftung einerseits und dem notwendigen Einschreiten der Behörden andererseits.
Die Feuerwehr bittet: "Sollte sich trotz Einhaltens unserer Sicherheitshinweise ein Notfall eintreten, wählen Sie sofort den Notruf 112!"

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