- Die Zustimmung des Grundeigentümers für ein Osterfeuer ist erforderlich.
- Es dürfen sich aus dem Abbrennen des Osterfeuers keine Brandgefahren für die Nachbarschaft ergeben. Abstände zu Gebäuden mit harter Bedachung mindestens 100 m und zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Reetdächer) mindestens 200 m
- Die Größe der Stapel dürfen 5 m Höhe und 8 m Durchmesser nicht überschreiten.
- Zum traditionellen Osterfeuer gehört nur Holz als Brennmaterial. Autoreifen, Öle und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
- Weil eine Rauchentwicklung nicht immer vermeidbar ist, muss ein Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von mindestens 200m eingehalten werden.
- Die Erreichbarkeit für die Feuerwehr muß in jedem Falle gewährleistet sein. Rettungswege sind frei zu halten.
- Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten durch die Auswirkungen des Osterfeuers so wenig wie möglich belästigt werden. Diese Überlegungen sind bei der Standortauswahl zu berücksichtigen.
- Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist.
- Für den Fall, dass mit zahlreichen Zuschauern zu rechnen ist, sind insbesondere Fragen der Feuerwehrzufahrt, des Parkraumes, des Aufstellens von Abfallkörben und der Vorhaltung von Toiletten, zu klären. Für Lautsprecherbenutzung, Abgabe von Speisen und Getränken, Sondernutzungen, können Erlaubnisse erforderlich sein.
- - Wahl des Abbrennplatzes unter Berücksichtigung der Witterung (Trockenheit, Windrichtung u. Windstärke)
- - Reduzierung des Brandgutes
- - Vorhaltung eigener Löschgeräte
- - Sicherheits- u. Ordnungskräfte
Die Feuerwehr bittet: "Sollte sich trotz Einhaltens unserer Sicherheitshinweise ein Notfall eintreten, wählen Sie sofort den Notruf 112!"