Anspruch auf neue Hörsysteme – alle sechs Jahre wieder...

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Monika Dornis und Ihr Team kommen auch zu ihren Kunden Monika Dornis und Ihr Team kommen auch zu ihren Kunden Foto: Krohn
Rissen (18. November 2020, PM) · Kaum ein technisches Gerät muss derart viel leisten wie ein Hörsystem. 16 Stunden Nutzungsdauer am Tag sind keine Seltenheit. So intensiv werden nicht einmal Smart­phones genutzt. Gute Pfle­ge ist ein Muss, zudem sollten Hör­systemträger die regelmäßigen War­tungstermine bei ihrem Hör­akustiker wahrnehmen. Nach sechs Jahren hat in der Regel jeder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Nutzer Anspruch auf die Ko­sten­übernahme für ein neues Hörsystem – die alten waren dann bis zu 35.000 Stunden im Einsatz.
Neben dem unvermeidlichen Verschleiß spricht ein weiterer Grund dafür, sich nach Ablauf der sechs Jahre beim Hör­aku­stiker zu neuen Geräten beraten zu lassen: In Sachen technischer Möglichkeiten ist in diesem Zeitraum enorm viel passiert. „Waren die zurückliegenden Hörsysteme schon kleine Hightech-Wunder, so haben die heute verfügbaren Modelle noch mal einiges mehr zu bieten“, versichert EUHA-Präsidentin Beate Gromke.
Die Digitalisierung und die vielseitigen Möglichkeiten der Individualisierung und Kon­nek­tivität der Hörsysteme machen diese zu wahren „Hearables“. Eine moderne Hörsystem­ver­sor­gung überzeugt mit vielen Vorteilen.
Eine Nanobeschichtung kann beispielsweise zusätzlich helfen, die Belastung durch Feuch­tigkeit, Schweiß etc. zu reduzieren.
„Die Möglichkeit einer Wie­der­versorgung betrifft in diesem Jahr besonders viele Menschen mit diagnostiziertem Hörver­lust“, so Beate Gromke, „denn vor sechs Jahren haben viele Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen ihren HNO-Arzt bzw. einen Hörakustiker aufgesucht.“ Grund dafür war die damals deutlich verbesserte Technik in der Grundaus­stat­tung der Hörsysteme, die der Hörakustiker individuell auf die Wünsche des Nutzers einstellt. Die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung gewährleistet eine aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen.
Der Versicherte muss dabei lediglich die gesetzliche Zu­zahlung von maximal 10 Euro pro Ohr leisten. Wünscht er mehr Komfort, Bequemlichkeit oder Ästhetik, kann eine private Zuzahlung nötig sein.

Hörgeräte Dornis
Wedeler Landstraße 43
Tel.: 81 95 77 09
www.hoergeraete-dornis.de

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